Ein geschiedener Vater aus dem Kanton Waadt war seit Jahren in einen erbitterten Streit mit seiner Ex-Frau verwickelt. Diese hatte ihn angezeigt, weil er die Unterhaltsbeiträge für ihre gemeinsame Tochter nicht bezahlte. Um einer Strafe zu entgehen, legte er über seinen Anwalt ein Dokument vor, das angeblich belegte, er habe seiner Ex-Frau am 20. März 2020 bar 40'000 Franken übergeben. Die Unterschrift auf diesem Dokument hatte er gefälscht oder fälschen lassen. Dasselbe gefälschte Dokument reichte er später auch in einem Zivilverfahren ein, um eine laufende Betreibung gegen ihn zu stoppen.
Das Waadtländer Strafgericht und anschliessend das Kantonsgericht verurteilten ihn wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Ein Schriftgutachten der Universität Lausanne hatte ergeben, dass die Unterschrift seiner Ex-Frau mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit von einer anderen Person nachgeahmt worden war. Zudem sprachen viele weitere Umstände gegen die Echtheit des Dokuments: Ein Barzahlungsbesuch während des Covid-Lockdowns erschien völlig unglaubwürdig, und der Verurteilte hatte das angebliche Dokument erst rund zweieinhalb Jahre nach dem behaupteten Datum eingereicht.
Vor Bundesgericht beanstandete der Verurteilte unter anderem, die Vorinstanz habe sein Recht auf Gehör verletzt, weil sie seine Einwände gegen das Gutachten nicht ausreichend geprüft habe. Ausserdem verlangte er ein Gegengutachten. Die Bundesrichter wiesen diese Argumente ab: Die kantonalen Richter hatten die Kritik am Gutachten sehr wohl behandelt und überzeugend begründet, weshalb ein weiteres Gutachten unnötig sei. Auch der Einwand, er habe keinen Bereicherungsvorsatz gehabt, liess das Gericht nicht gelten – die Argumentation des Mannes sei nicht nachvollziehbar und gehe am Kern der Sache vorbei.
Das Bundesgericht bestätigte damit die Verurteilung vollumfänglich. Dass die Ex-Frau ihre Strafanzeigen zwischenzeitlich zurückgezogen hatte und der Verurteilte ihr im Rahmen einer Vereinbarung 152'000 Franken bezahlt hatte, änderte daran nichts: Betrug und Urkundenfälschung werden in der Schweiz von Amtes wegen verfolgt und können nicht durch einen Rückzug der Anzeige zum Verschwinden gebracht werden. Die Verfahrenskosten von 1'200 Franken gehen zu Lasten des Verurteilten.