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Hauseigentümer scheitern mit Klage gegen Tessiner Steuerbehörde

Ein Ehepaar wollte den Steuerwert und den Mietwert seiner Immobilie neu bewerten lassen. Das Gericht trat auf die Eingabe nicht ein, weil sie den formellen Anforderungen nicht genügte.

Publikationsdatum: 02. Juli 2026

Ein Ehepaar aus dem Tessin hatte bei der kantonalen Steuerbehörde beantragt, den Steuerwert und den Eigenmietwert ihrer Liegenschaft für die Steuerjahre 2019 bis 2023 neu festzusetzen. Das Tessiner Steueramt lehnte diesen Antrag ab – mit der Begründung, er sei zu spät eingereicht worden. Auch eine interne Einsprache der Eigentümer blieb erfolglos. Das Tessiner Appellationsgericht bestätigte diese Einschätzung und stellte klar, dass das Verfahren auf die Frage der Rechtzeitigkeit des Antrags beschränkt sei; ein weiteres Dokument, das das Ehepaar nachgereicht hatte und das die Schätzung der Liegenschaft betraf, konnte nicht berücksichtigt werden.

Das Ehepaar gelangte daraufhin ans Bundesgericht. Es verlangte die Aufhebung des kantonalen Urteils, eine verbindliche Neufestsetzung des Steuerwerts und des Eigenmietwerts durch die Tessiner Behörden sowie die Anerkennung eines anderen Kantons als Hauptsteuerdomizil.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Es stellte fest, dass die Beschwerde die gesetzlichen Anforderungen an die Begründung nicht erfüllte. Konkret fehlte jede inhaltliche Auseinandersetzung mit den Argumenten des kantonalen Gerichts: Das Ehepaar erklärte nicht, weshalb das Urteil der Vorinstanz gegen geltendes Recht verstossen soll. Soweit die Eingabe die Sachverhaltsfeststellungen des Tessiner Gerichts in Frage stellte, fehlte ebenfalls jede präzise Begründung, die eine willkürliche Beurteilung durch die Vorinstanz hätte aufzeigen können.

Die Gerichtskosten von 1000 Franken wurden dem Ehepaar auferlegt.

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Urteilsnummer: 9C_366/2026

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