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Ausländerin muss Schweiz verlassen – aber Strafe wird neu beurteilt

Eine Frau hatte durch eine Scheinehe eine Aufenthaltsbewilligung erschlichen. Die Richter heben die Landesverweisung auf und schicken den Fall zurück ans Obergericht.

Publikationsdatum: 02. Juli 2026

Eine Frau aus China war 2016 in Italien eine Scheinehe eingegangen, um so eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu erlangen. Sie wollte damit in der Schweiz als Prostituierte arbeiten und Schulden abbezahlen, die sie nach eigenen Angaben in Polen und China angehäuft hatte. Die Behörden im Kanton Aargau erhoben Anklage wegen Täuschung der Behörden.

Das Bezirksgericht Kulm und später das Aargauer Obergericht verurteilten die Frau. Das Obergericht sprach eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 100 Franken sowie eine Busse von 2000 Franken aus. Zusätzlich ordnete es eine Landesverweisung von fünf Jahren an. Die Frau hatte versucht, sich mit dem Argument zu verteidigen, sie habe die Tat aus einer Notlage heraus begangen – ihre Familie in China sei bedroht worden. Dieses Argument liessen die Gerichte nicht gelten, weil die behauptete Gefahr nicht unmittelbar genug war.

Vor Bundesgericht obsiegte die Frau in einem wichtigen Punkt: Die Richter hoben den schwereren Schuldspruch auf, der ihr vorwarf, mit der Absicht gehandelt zu haben, sich unrechtmässig zu bereichern. Das Gericht stellte klar, dass das blosse Ziel, in der Schweiz arbeiten zu können, keine solche Bereicherungsabsicht darstellt – denn das sei der Normalfall bei Einwanderung. Wer durch eine erschlichene Bewilligung einer Erwerbstätigkeit nachgehe, werde für seine Arbeit entlohnt und nicht für eine Straftat.

Da der schwerere Schuldspruch wegfällt, entfällt auch die gesetzliche Grundlage für die obligatorische Landesverweisung. Das Obergericht muss nun neu entscheiden, welche Strafe und welche weiteren Konsequenzen sich aus dem verbleibenden Schuldspruch wegen einfacher Behördentäuschung ergeben. Die Verfahrenskosten vor Bundesgericht trägt die Frau teilweise selbst; der Kanton Aargau muss ihr 2000 Franken Entschädigung zahlen.

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Urteilsnummer: 6B_359/2024

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