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IV-Bezügerin scheitert, weil sie Gerichtskosten nicht bezahlte

Eine Frau wollte ein früheres Urteil zur Invalidenversicherung anfechten. Weil sie den verlangten Kostenvorschuss nicht leistete, trat das Gericht nicht auf ihr Gesuch ein.

Publikationsdatum: 02. Juli 2026

Eine Frau hatte beim Bundesgericht beantragt, ein früheres Urteil aus dem Jahr 2023 zu überprüfen, das ihre Invalidenversicherung betraf. Solche nachträglichen Überprüfungsgesuche sind nur unter engen Voraussetzungen möglich und setzen voraus, dass die Partei zunächst einen Kostenvorschuss leistet – also einen Geldbetrag als Sicherheit für allfällige Gerichtskosten hinterlegt.

Das Bundesgericht forderte die Frau im April 2026 auf, diesen Vorschuss innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Gleichzeitig lehnte es ihr Gesuch ab, die Verfahrenskosten vom Staat übernehmen zu lassen – eine Möglichkeit, die einkommensschwachen Personen offensteht, wenn ihr Anliegen nicht aussichtslos erscheint. Als die Frau den Vorschuss nicht bezahlte, setzte ihr das Gericht eine weitere Frist und wies sie ausdrücklich darauf hin, dass auf ihr Gesuch sonst nicht eingetreten werde.

Die Frau leistete den Vorschuss auch innerhalb dieser Nachfrist nicht. Das Bundesgericht trat deshalb auf ihr Gesuch gar nicht erst ein – das heisst, es prüfte die inhaltlichen Argumente nicht. Damit bleibt das ursprüngliche Urteil von 2023 in der Sache der Invalidenversicherung rechtskräftig. Zusätzlich wurden der Frau Gerichtskosten von 300 Franken auferlegt.

Ein parallel gestelltes Gesuch der Frau, das Verfahren vorübergehend zu unterbrechen, erledigte sich damit ebenfalls, da es keinen Gegenstand mehr hatte.

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Urteilsnummer: 8F_4/2026

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