Symbolbild

Unternehmer muss 104'000 Franken für mangelhaften Glastreppe zahlen

Ein Unternehmer hatte eine fehlerhafte Glastreppe gebaut und wurde zur Zahlung von rund 104'000 Franken verurteilt. Die Richter bestätigten dieses Urteil.

Publikationsdatum: 01. Juli 2026

Zwischen 2011 und 2012 baute eine Kollektivgesellschaft im Kanton Waadt eine Glastreppe in ein Privathaus ein. Das Werk wies laut einem Gutachten schwere Mängel auf und war gefährlich – es musste vollständig abgerissen werden. Die Eigentümer des Hauses verlangten daraufhin Schadenersatz von den beiden Gesellschaftern. Das Strafgericht stellte zwar fest, dass die handwerklichen Regeln verletzt worden waren, sprach die Beschuldigten jedoch frei, weil die Straftat verjährt war. Dennoch wurden sie zivilrechtlich zur Zahlung von zunächst rund 214'000 Franken verurteilt.

In einem ersten Berufungsverfahren reduzierte das Waadtländer Kantonsgericht den Betrag auf rund 103'882 Franken. Einer der beiden Gesellschafter – eine Frau – gelangte danach an das Bundesgericht und bekam recht: Ihre Verurteilung zur Zahlung von Schadenersatz wurde aufgehoben, weil die gesetzliche Grundlage fehlte. Die Strafnorm, gegen die verstossen worden war, schützt nämlich nur Leib und Leben, nicht das Vermögen. Deshalb konnten die Hausbesitzer auf dieser Basis keinen finanziellen Schadenersatz verlangen.

Der zweite Gesellschafter – ein Mann – hatte damals kein eigenes Rechtsmittel eingelegt. Er versuchte nun, im Nachgang ebenfalls von der Zahlungspflicht befreit zu werden, indem er sich auf das Urteil zugunsten seiner Mitgesellschafterin berief. Das Kantonsgericht trat auf seinen Antrag nicht ein, und das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid.

Die Richter hielten fest: Wer ein Urteil nicht rechtzeitig selbst anficht, muss es akzeptieren – auch wenn eine andere Person in derselben Sache nachträglich Recht bekommt. Das frühere Berufungsurteil gegen den Mann war längst rechtskräftig geworden. Das Kantonsgericht durfte diesen Punkt im neuen Verfahren nicht mehr aufgreifen. Der Unternehmer muss die rund 104'000 Franken samt Zinsen an die Hausbesitzer bezahlen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_1318/2024

Zurück zur Hauptseite