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Bauherrin zieht Klage zurück – Neubau in Zürich-Wollishofen bleibt blockiert

Eine Bauherrin wollte in Zürich-Wollishofen ein Mehrfamilienhaus ersetzen. Nachdem das Verwaltungsgericht die Baubewilligung aufgehoben hatte, zog sie ihre Klage zurück.

Publikationsdatum: 01. Juli 2026

Die Bausektion des Stadtrats Zürich hatte einer Bauherrin im Mai 2023 die Bewilligung erteilt, auf mehreren Grundstücken an einer Strasse in Zürich-Wollishofen ein bestehendes Mehrfamilienhaus durch einen Neubau zu ersetzen. Zwei Nachbarn erhoben dagegen Einsprache. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich wies diese Einsprachen im März 2024 ab und bestätigte die Baubewilligung.

Einer der Nachbarn akzeptierte diesen Entscheid nicht und zog den Fall weiter ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Dieses gab ihm im Dezember 2025 recht: Es hob die Baubewilligung auf und passte auch die Kostenregelung des vorangegangenen Verfahrens entsprechend an. Damit war das Bauprojekt vorerst gestoppt.

Die Bauherrin wollte diesen Entscheid nicht hinnehmen und gelangte im Januar 2026 ans Bundesgericht. Sie beantragte, das Urteil des Verwaltungsgerichts aufzuheben und die ursprüngliche Baubewilligung wiederherzustellen. Sowohl der Nachbar als auch das Verwaltungsgericht selbst beantragten, die Klage abzuweisen. Die Bausektion des Stadtrats Zürich hingegen unterstützte das Anliegen der Bauherrin.

Im April 2026 zog die Bauherrin ihre Klage beim Bundesgericht jedoch zurück. Das Verfahren wurde daraufhin ohne inhaltliche Beurteilung abgeschrieben. Die Bauherrin muss die Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Dem Nachbar wird keine Entschädigung zugesprochen, da er sich im Verfahren vor Bundesgericht inhaltlich nicht mehr geäussert hatte. Damit bleibt die Baubewilligung aufgehoben, und das Neubauprojekt in Zürich-Wollishofen kann vorerst nicht realisiert werden.

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Urteilsnummer: 1C_55/2026

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