Symbolbild

Mutter bleibt das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen

Einer Mutter wurden die Kinder notfallmässig zum Vater gegeben. Ihre Klage gegen diese Massnahme scheiterte auch vor dem höchsten Gericht.

Publikationsdatum: 30. Juni 2026

Einem nicht verheirateten Paar in Genf wurden im Oktober 2025 die gemeinsamen Kinder – geboren 2022 und 2023 – von der Kinderschutzbehörde vorläufig entzogen. Das Gericht handelte auf Empfehlung des kantonalen Kindesschutzdienstes und ordnete an, dass die Kinder beim Vater leben. Der Mutter wurde lediglich ein begleitetes Besuchsrecht einmal pro Woche in einem betreuten Treffpunkt zugestanden. Zudem wurde ihr verboten, die Kinder ausserhalb dieser Besuche zu kontaktieren. Hintergrund waren offenbar Bedenken wegen Alkohol- und Drogenkonsum der Mutter.

Wenige Wochen nach dieser Notmassnahme, im November 2025, bestätigte die Kinderschutzbehörde die Regelung nach einer Anhörung beider Elternteile. Die Kinder blieben beim Vater, das beaufsichtigte Besuchsrecht der Mutter blieb bestehen. Die Mutter hatte bereits im November 2025 gegen die ursprüngliche Notmassnahme Beschwerde erhoben. Das Genfer Obergericht erklärte diese Beschwerde jedoch für unzulässig, da gegen solche Sofortmassnahmen kein direktes Rechtsmittel offensteht.

Die Mutter zog den Fall ans Bundesgericht. Sie machte geltend, ihr Recht auf ein wirksames Rechtsmittel sowie ihr Recht auf Familienleben gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention seien verletzt worden. Das Bundesgericht wies diese Argumentation ab. Es hielt fest, dass gegen Sofortmassnahmen im Kindesschutz grundsätzlich kein direktes Rechtsmittel möglich sei. Der Rechtsschutz werde stattdessen durch das ordentliche Verfahren gewährleistet: Innerhalb weniger Wochen finde eine vollständige Anhörung statt, danach könne die Entscheidung bei einer unabhängigen Rechtsmittelinstanz angefochten werden. Die Mutter habe zudem die Möglichkeit, die Entscheidung vom November 2025 anzufechten.

Das Bundesgericht stellte ausserdem fest, dass die Behörden rasch gehandelt hatten: Die Parteien wurden gleichzeitig mit dem Erlass der Notmassnahme zu einer Anhörung eingeladen, die bereits einen Monat später stattfand. Auch die Forderung der Mutter nach einer Entschädigung für erlittenen seelischen Schaden wurde abgewiesen. Die Gerichtskosten von 1000 Franken trägt die Mutter.

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Urteilsnummer: 5A_12/2026

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