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Frau muss 800 Franken Gerichtskosten zahlen für unzulässige Klage

Eine Frau klagte gegen Richter des Thurgauer Obergerichts – ohne Erfolg. Ihr Vorgehen galt als rechtsmissbräuchlich; sie muss die Verfahrenskosten tragen.

Publikationsdatum: 30. Juni 2026

Eine Frau hatte beim Bundesgericht Beschwerde gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Thurgau eingereicht. Das Obergericht hatte zuvor ein Gesuch der Frau abgelehnt, das Verfahren zu unterbrechen. Dagegen wehrte sie sich und reichte wenige Wochen später noch eine Ergänzung sowie einen Nachtrag zu ihrer Beschwerde nach.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde gar nicht erst ein. Der Abteilungspräsident stellte fest, dass die Eingabe der Frau offensichtlich auf querulatorischer und rechtsmissbräuchlicher Prozessführung beruhe. Damit ist gemeint, dass jemand das Gericht mit Klagen überhäuft, die sachlich nicht begründet sind und nur dazu dienen, Verfahren zu verschleppen oder Gegner zu belasten. In solchen Fällen kann das Bundesgericht eine Beschwerde im vereinfachten Verfahren und ohne ausführliche Begründung abweisen.

Die Frau hatte ihre Beschwerde gegen mehrere namentlich bekannte Richterinnen und Richter des Thurgauer Obergerichts gerichtet. Da das Bundesgericht die Gegenseite gar nicht erst zur Stellungnahme aufforderte, entstand diesen kein zusätzlicher Aufwand – entsprechend wurden ihnen auch keine Entschädigungen zugesprochen.

Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 800 Franken muss die Frau vollständig selbst tragen. Das Bundesgericht machte damit deutlich, dass es missbräuchlich geführte Verfahren konsequent abblockt und die damit verbundenen Kosten der verursachenden Person auferlegt.

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Urteilsnummer: 4A_280/2026

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