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Drei Firmen scheitern erneut mit Klage um usbekische Millionengelder

Drei Unternehmen forderten Hunderte Millionen Dollar aus einem Schweizer Strafverfahren. Das Bundesgericht trat auf ihr Gesuch erneut nicht ein.

Publikationsdatum: 30. Juni 2026

Im Mittelpunkt des Falls stehen drei Unternehmen, die sich als Gläubigerinnen der in Konkurs gegangenen Firma D. GmbH verstehen. Sie verlangten vom Bund Schadenersatz in Höhe von bis zu 800 Millionen Franken. Hintergrund ist die Rückführung von Geldern, die im Schweizer Strafverfahren gegen die usbekische Politikerin Gulnara Karimova beschlagnahmt worden waren. Der Bundesrat hatte 2018 entschieden, diese Vermögenswerte nach Usbekistan zurückzuführen. Die Unternehmen sahen darin einen staatlichen Fehler, der ihnen als Gläubiger geschadet habe.

Das Eidgenössische Finanzdepartement wies das Staatshaftungsbegehren im September 2023 ab. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid Anfang 2026. Parallel dazu versuchten die drei Firmen mehrfach, beim Bundesgericht eine Überprüfung früherer Entscheide zu erwirken. Dabei stellten sie unter anderem den Antrag, das Gericht habe durch das Unterlassen sichernder Massnahmen eine Rechtsverweigerung begangen. Das Bundesgericht wies diese Beschwerde im November 2025 ab.

In der Folge reichten die Unternehmen mehrere Gesuche ein, um bereits gefällte Bundesgerichtsurteile nochmals überprüfen zu lassen. Sie warfen einzelnen Richterinnen Befangenheit vor und verlangten eine Neubesetzung des Spruchkörpers mit kantonalen Oberrichtern. Ausserdem beantragten sie, bereits an die Vereinten Nationen überwiesene Gelder von rund 312 Millionen Dollar zurückzuerhalten. Das Bundesgericht befand, dass die Befangenheitsvorwürfe nicht ausreichend begründet seien: Die blosse Mitwirkung an früheren Verfahren begründe noch keine Befangenheit.

Das Bundesgericht trat auf das erneute Überprüfungsgesuch nicht ein. Die Unternehmen hätten nicht dargelegt, weshalb das Gericht auf sein früheres Urteil zurückkommen sollte. Die gesetzlich vorgesehenen Gründe für eine solche Überprüfung – etwa eine fehlerhafte Gerichtsbesetzung, übergangene Anträge oder übersehene Tatsachen – seien nicht hinreichend nachgewiesen worden. Das Gericht behielt sich zudem vor, künftige Eingaben ähnlicher Art unbeantwortet zu lassen. Die Verfahrenskosten von 1000 Franken wurden den drei Unternehmen gemeinsam auferlegt.

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Urteilsnummer: 2F_10/2026

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