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Mutter scheitert mit Klage gegen hohe Unterhaltszahlungen für ihr Kind

Eine Mutter wollte die vereinbarten Unterhaltszahlungen von monatlich bis zu 2500 Franken anfechten. Die Richter lehnten ihre Klage ab, weil sie keine konkreten Beträge beantragt hatte.

Publikationsdatum: 29. Juni 2026

Eine Mutter und ein Vater hatten sich 2024 vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland auf eine Vereinbarung zur Regelung der Kindesbelange geeinigt. Im August 2025 reichte die Mutter eine Klage auf Abänderung dieser Vereinbarung ein. Nach einer Instruktionsverhandlung im März 2026 genehmigte das Bezirksgericht Andelfingen eine neue Vereinbarung: Das Kind bleibt beim Vater, und die Mutter verpflichtete sich, monatlich 2000 Franken Unterhalt für den Zeitraum August 2025 bis Juli 2026 sowie ab August 2026 monatlich 2500 Franken zu zahlen. Zusätzlich schuldete sie dem Vater einen Pauschalbetrag von 45'000 Franken für ausstehende Unterhaltsbeiträge und Verfahrenskosten.

Die Mutter focht dieses Urteil vor dem Zürcher Obergericht an. Sie machte geltend, sie habe die Vereinbarung unter erheblichem psychischem Druck unterzeichnet und sei finanziell und gesundheitlich nicht in der Lage, die vereinbarten Beträge zu bezahlen. Ausserdem habe sich ihre Situation durch die Geburt eines zweiten Kindes wesentlich verändert. Das Obergericht trat auf ihre Klage jedoch gar nicht erst ein: Die Mutter hatte zwar verlangt, die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen, aber keinen konkreten Geldbetrag genannt, den sie stattdessen zahlen wollte. Das ist nach den geltenden Verfahrensregeln zwingend erforderlich.

Vor Bundesgericht argumentierte die Mutter, bei einem Rückweisungsantrag seien bezifferte Forderungen weniger wichtig, und das Obergericht habe übertrieben formalistisch entschieden. Zudem sei ihr das Recht auf Zugang zu einem Gericht verweigert worden, weil das Obergericht ein ärztliches Attest vom April 2026 nicht berücksichtigt habe. Die Bundesrichter wiesen diese Argumente zurück: Wer in einem Verfahren über Geldleistungen klagt, muss konkrete Beträge nennen – auch wenn es um Kindesunterhalt geht. Darin liege kein übertriebener Formalismus, sondern eine klare Verfahrensregel, die auch vor Bundesgericht gilt.

Das Bundesgericht wies die Klage der Mutter ab. Weil ihre Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte, wurde ihr auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von den Verfahrenskosten – verweigert. Die Gerichtskosten von 2000 Franken trägt sie selbst.

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Urteilsnummer: 5A_526/2026

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