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Steuerzahler scheitert mit Klage und muss Gerichtskosten tragen

Ein Berner wollte sich gegen seine Steuerveranlagung 2023 wehren, lieferte aber zu wenig Begründung. Die Richter traten auf seine Eingabe nicht ein und auferlegten ihm Kosten von 1000 Franken.

Publikationsdatum: 29. Juni 2026

Ein Mann aus dem Kanton Bern wollte sich gegen die Staats-, Gemeinde- und direkten Bundessteuern für das Jahr 2023 wehren. Er und seine Ehefrau hatten zunächst beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Beschwerde eingereicht. Gleichzeitig stellten sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – das heisst, sie baten darum, die Verfahrenskosten nicht selbst tragen zu müssen, weil sie sich das Verfahren finanziell nicht leisten könnten.

Das Verwaltungsgericht Bern trat auf die Beschwerde nicht ein, weil der verlangte Kostenvorschuss nicht bezahlt wurde. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege lehnte es ab, weil die Angaben zur finanziellen Lage zu dürftig und kaum belegt waren. Zwar reichte der Mann auf Aufforderung des Gerichts nach, doch enthielten seine Eingaben nur rudimentäre Informationen. Hinweise auf den Bezug von AHV-Rente und Ergänzungsleistungen sowie unbewiesene Schuldenangaben reichten dem Gericht nicht aus, um die Bedürftigkeit zu beurteilen.

Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht. Er rügte unter anderem eine Verletzung seines Rechts auf unentgeltliche Rechtspflege sowie überspitzten Formalismus. Doch auch diese Eingabe genügte den formalen Mindestanforderungen nicht: Der Mann setzte sich nicht konkret mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinander und zeigte nicht auf, weshalb dieses auf seine Beschwerde hätte eintreten sollen. Stattdessen beschränkte er sich auf allgemeine Kritik und pauschale Rechtsbehauptungen.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein. Es wies auch das erneute Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Da der Mann bereits in einem früheren Verfahren aus dem Jahr 2024 auf die inhaltlichen Anforderungen an eine Beschwerde hingewiesen worden war, auferlegte ihm das Gericht Verfahrenskosten von 1000 Franken.

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Urteilsnummer: 9C_364/2026

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