Im April 2022 suchte der Mann ein Sozialzentrum in Zürich auf und bat um finanzielle Unterstützung. Als sein Gesuch abgelehnt wurde, schlug er mit seinem Metallgehstock einen Blumentopf kaputt. Als zwei Polizisten ihn daraufhin festhalten wollten, wehrte er sich heftig: Er drängte die Beamten mit seiner Körpermasse durch den Raum und trat am Boden liegend mit dem Knie gegen einen von ihnen. Wenige Monate später, im August 2022, zündete er in seiner Gefängniszelle Gegenstände an. Das Feuer griff so stark um sich, dass die Feuerwehr ausrücken musste. Der Sachschaden belief sich auf mindestens 110'000 Franken.
Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn wegen Brandstiftung sowie mehrfacher Gewalt gegen Beamte zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Zusätzlich ordnete es eine stationäre psychiatrische Behandlung an und schob den Strafvollzug dafür auf. Der Verurteilte hatte argumentiert, er habe sich an den Brandanschlag nicht erinnern können und sei daher schuldunfähig gewesen. Die Gerichte lehnten dies ab: Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten wertete die behauptete Erinnerungslücke als Schutzbehauptung, da in seiner gut dokumentierten Krankengeschichte keine vergleichbaren Gedächtnisausfälle verzeichnet waren.
Vor Bundesgericht wehrte sich der Mann gegen die Verurteilung und die angeordnete stationäre Massnahme. Er beantragte stattdessen eine ambulante Therapie bei seinem bisherigen Psychiater. Die Bundesrichter wiesen alle Einwände ab. Das psychiatrische Gutachten attestiere ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung mit hohem Rückfallrisiko. Ambulante Behandlungen habe er in der Vergangenheit stets vorzeitig abgebrochen. Eine stationäre Therapie, die er nicht nach eigenem Ermessen beenden könne, sei deshalb notwendig und verhältnismässig.
Die Erfolgsaussichten der Massnahme wurden zwar als eher gering eingeschätzt, jedoch nicht als aussichtslos. Das Gutachten empfahl eine langfristig angelegte Behandlung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik, die unter anderem Arbeit an der Therapiemotivation, Entzug von Suchtmitteln und Deliktsprävention umfassen soll. Ohne eine solche Intervention sei laut Gutachter mit einer weiteren Zunahme von Gewaltdelikten zu rechnen.