Ein 1979 geborener Kosovare war 1991 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz eingereist und hatte hier jahrzehntelang gelebt. Bereits ab seinem 13. Lebensjahr fiel er wiederholt strafrechtlich auf – zunächst wegen Diebstahl, Sachbeschädigung und fahrlässiger Tötung. Den Höhepunkt bildete eine Verurteilung im Jahr 2008 wegen vorsätzlicher Tötung, mehrfacher Gefährdung des Lebens und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von fast 16 Jahren. Daraufhin wurde seine Niederlassungsbewilligung widerrufen, und 2018 wurde er in den Kosovo ausgeschafft.
Trotz einer anschliessend verhängten Einreisesperre reiste er 2022 zweimal illegal in die Schweiz ein und kassierte dabei erneut Strafbefehle – wegen rechtswidriger Einreise und Fahrens ohne gültigen Führerausweis. Nach Ablauf der Einreisesperre kehrte er im Frühling 2024 in die Schweiz zurück und beantragte eine Aufenthaltsbewilligung, um bei seiner hier niedergelassenen Ehefrau und seinen beiden erwachsenen Kindern mit Schweizer Pass zu leben. Das Migrationsamt Zürich lehnte das Gesuch ab, ebenso die nachfolgenden kantonalen Instanzen.
Das Bundesgericht bestätigt nun diesen Entscheid. Es hält fest, dass das öffentliche Interesse an der Fernhaltung des Mannes weiterhin sehr hoch ist. Die Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung wiegt schwer, und die jüngsten Straferkenntnisse aus dem Jahr 2022 zeigen, dass er die Schweizer Rechtsordnung weiterhin missachtet. Eine nachhaltige Abkehr von delinquentem Verhalten sei nicht erkennbar. Erschwerend kommt hinzu, dass er beim Kanton Zürich Schulden von über 230'000 Franken hat.
Den privaten und familiären Interessen des Mannes misst das Gericht geringeres Gewicht bei: Die Ehe wurde bereits seit 2003 über weite Strecken getrennt geführt, und der Kontakt zur Familie lässt sich über Besuche und elektronische Kommunikation aufrechterhalten. Zudem verfügt der Mann über berufliche Fähigkeiten als Monteur und Schweisser, die ihm auch ausserhalb der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ermöglichen – zuletzt hatte er nach eigenen Angaben in Slowenien gearbeitet. Eine Rückkehr in die Schweiz bleibt ihm damit verwehrt.