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Verunfallter kommt mit Suva-Streit nicht weiter

Ein Verunfallter wollte einen Entscheid der Suva anfechten. Weil er einen verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlte, trat das Gericht gar nicht erst auf seinen Fall ein.

Publikationsdatum: 26. Juni 2026

Ein Mann hatte einen Unfall und war mit der Leistung der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) nicht einverstanden. Er zog den Fall durch die Instanzen – zuletzt wollte er das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom Dezember 2025 beim Bundesgericht anfechten.

Damit ein Verfahren vor Bundesgericht eröffnet werden kann, müssen Parteien in der Regel einen Kostenvorschuss leisten. Der Verunfallte beantragte, von dieser Pflicht befreit zu werden, weil er die Mittel dafür nicht habe. Dieses Gesuch wurde jedoch abgewiesen. Daraufhin wurde ihm eine Frist gesetzt, um den Vorschuss zu bezahlen – und nach deren Ablauf noch eine Nachfrist bis Ende Mai 2026.

Der Verunfallte bezahlte den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht. Damit fehlte die formelle Voraussetzung, damit das Gericht seinen Fall überhaupt prüfen kann. Das Bundesgericht trat deshalb auf die Eingabe nicht ein – das heisst, es befasste sich inhaltlich gar nicht mit dem Streit um die Unfallversicherungsleistungen.

Immerhin verzichtete das Gericht darauf, dem Verunfallten Gerichtskosten aufzuerlegen. Am Ergebnis ändert das jedoch nichts: Das Urteil des Zürcher Sozialversicherungsgerichts bleibt bestehen, und der Verunfallte erhält von der Suva keine anderen Leistungen als bisher festgelegt.

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Urteilsnummer: 8C_62/2026

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