Ein Ehepaar aus dem Kanton Waadt lebt seit April 2023 getrennt. Die drei gemeinsamen Kinder wohnen beim Vater, der auch das Sorgerecht ausübt. Ein Waadtländer Gericht hatte ursprünglich festgelegt, dass die Mutter für die Kinder Unterhalt zahlen müsse. Die Berufungsinstanz änderte diesen Entscheid jedoch: Sie befreite die Mutter von jeglichen Unterhaltszahlungen für die Kinder und verpflichtete stattdessen den Vater, seiner Ehefrau monatlich 1500 Franken zu zahlen.
Der Ehemann wehrte sich gegen diesen Entscheid und zog den Fall bis vor das Bundesgericht. Er machte geltend, sein Einkommen sei falsch berechnet worden. Konkret beanstandete er, dass das kantonale Gericht sowohl seinen offiziell deklarierten Lohn als auch die Privatbezüge aus seiner Gesellschaft – einer GmbH, mit der er nach Ansicht der Gerichte eine wirtschaftliche Einheit bildet – zusammengezählt habe. Dies führe zu einer doppelten Anrechnung. Ausserdem bestritt er, dass Repräsentationskosten seiner Firma in Höhe von rund 2200 Franken pro Monat als sein persönliches Einkommen gewertet werden dürften.
Das Bundesgericht wies diese Argumente ab. Es hielt fest, dass der Ehemann die Berechnungsweise der kantonalen Instanz nicht überzeugend als willkürlich habe nachweisen können. Die Richter betonten, dass im Verfahren vor Bundesgericht bei vorsorglichen Massnahmen – wie es Trennungsunterhaltsregelungen sind – nur die Verletzung von Verfassungsrechten gerügt werden kann. Blosse Gegenbehauptungen genügen dafür nicht; der Beschwerdeführer muss die Willkür der angefochtenen Entscheidung klar und detailliert aufzeigen. Dies gelang dem Ehemann in keinem der beanstandeten Punkte.
Auch sein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege für das Bundesgerichtsverfahren wurde abgelehnt, weil er seine finanzielle Bedürftigkeit nicht nachgewiesen hatte. Der Ehemann muss nun die Gerichtskosten von 2000 Franken tragen und seiner Frau eine Parteientschädigung von 2500 Franken bezahlen. Die monatliche Unterhaltszahlung von 1500 Franken bleibt damit bestehen.