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Geschiedener muss Gerichtskosten aus Ehestreit selbst bezahlen

Ein geschiedener Mann wollte nachträglich Kostenbefreiung für ein Eheschutzverfahren. Die Richter lehnten ab, weil er viel zu lange gewartet hatte.

Publikationsdatum: 26. Juni 2026

Im Rahmen eines Eheschutzverfahrens hatte das Bezirksgericht Höfe einem Mann im Jahr 2023 Gerichtskosten von über 33'000 Franken auferlegt. Weder er noch seine damalige Ehefrau fochten diese Kostenregelung damals an. Die Parteien sind inzwischen geschieden.

Ab Oktober 2025 stellte das Bezirksgericht die ausstehenden Kosten wiederholt in Rechnung. Erst im Januar 2026 – also mehrere Jahre nach dem ursprünglichen Entscheid – beantragte der Mann, von diesen Kosten befreit zu werden, weil er sich die Zahlung nicht leisten könne. Das Bezirksgericht lehnte den Antrag ab, das Kantonsgericht Schwyz bestätigte diesen Entscheid.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes nun ebenfalls ab. Die Richter hielten fest, dass eine nachträgliche Befreiung von Gerichtskosten grundsätzlich nicht möglich ist, sobald die entsprechende Regelung rechtskräftig geworden ist – also nicht mehr angefochten werden kann. Da der Mann die Kostenauferlegung seinerzeit nicht angefochten hatte und danach jahrelang zugewartet hatte, war sein Gesuch klar verspätet. Ausnahmen, die eine rückwirkende Befreiung erlauben würden, lagen nicht vor.

Zudem bemängelte das Gericht, dass der Mann sich in seiner Eingabe nicht mit den zentralen Argumenten der Vorinstanz auseinandergesetzt hatte. Seine Einwände – etwa dass das Gericht keinen Kostenvorschuss verlangt und ihn damit nicht auf seine finanzielle Lage aufmerksam gemacht habe – überzeugten die Richter nicht. Der Mann muss nun auch die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens in Höhe von 2'000 Franken selbst tragen; sein Antrag auf Kostenbefreiung auch für dieses Verfahren wurde abgelehnt.

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Urteilsnummer: 5A_466/2026

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