Am Abend des 23. Juli 2022 war ein Autofahrer im Kanton Freiburg mit einem Blutalkoholwert von 1,52 Promille unterwegs, als er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und einen Strassenteiler am Fahrbahnrand rammte. Anstatt anzuhalten und den Schaden zu melden, fuhr er einfach weiter – obwohl er damit rechnen musste, dass die Polizei seine Fahrtüchtigkeit überprüfen würde. Kurz darauf wurde er von der Polizei zu Hause angetroffen und unterzog sich dort den Kontrollen.
Das Polizeigericht des Bezirks Saane verurteilte ihn wegen mehrerer Vergehen: Fahren unter Alkoholeinfluss, einfacher Verletzung der Verkehrsregeln, versuchter Behinderung der Blutalkoholkontrolle sowie Verletzung der Pflichten nach einem Unfall. Die Strafe: eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie zusätzliche Bussen von insgesamt 800 Franken. Das Freiburger Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil in zweiter Instanz.
Der Verurteilte zog den Fall ans Bundesgericht und bestritt vor allem, dass er überhaupt am Steuer gesessen habe. Er machte geltend, ein Freund könnte gefahren sein und sein Mobiltelefon benutzt haben. Ausserdem beanstandete er, dass die Auswertung seiner Handydaten unvollständig gewesen sei. Die Richter liessen diese Argumente jedoch nicht gelten: Die Handydaten zeigten, dass sich das Gerät zur Unfallzeit in Bewegung am Unfallort befand. Zudem hatte der Verurteilte im Laufe des Verfahrens vier verschiedene Versionen seiner Geschichte erzählt und weigerte sich beharrlich, den angeblichen Freund zu nennen – obwohl dieser ihn hätte entlasten können.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und auferlegte dem Verurteilten Gerichtskosten von 3000 Franken. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.