Eine Frau hatte einen Entscheid der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) nicht akzeptiert und diesen gerichtlich angefochten. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz wies ihre Klage im März 2026 ab. Daraufhin wandte sie sich ans Bundesgericht.
Knapp zwei Wochen nach Einreichung ihrer Eingabe beim Bundesgericht zog die Frau diese jedoch mit einem Schreiben vom 21. Mai 2026 wieder zurück. Über die Gründe für diesen Rückzug ist dem Urteil nichts zu entnehmen.
Da die Frau ihre Eingabe selbst zurückgezogen hatte, schrieb das Bundesgericht das Verfahren formell ab. Eine inhaltliche Beurteilung des Falls fand damit nicht statt. Weil die Frau den Rückzug selbst veranlasst hatte, verzichtete das Gericht auf die Erhebung von Gerichtskosten.