Die Gemeinde Haute-Sorne im Kanton Jura hatte einen neuen Zonenplan sowie ein Reglement über das Bauwesen verabschiedet. Die zuständige kantonale Behörde genehmigte diese Pläne im Februar 2025 und wies dabei auch den Einspruch der Grundeigentümer ab, denen die Parzelle Nr. 3407 in Bassecourt gehört. Diese zogen daraufhin vor das Kantonsgericht des Kantons Jura.
Das Kantonsgericht wies die Klage der Grundeigentümer im April 2026 ab, soweit es darauf eintrat. Daraufhin gelangten die Betroffenen ans Bundesgericht und fechten den kantonalen Entscheid an. Das Bundesgericht setzte ihnen eine Frist, um einen Kostenvorschuss von 4'000 Franken zu leisten, und forderte die Gegenparteien auf, zur Sache Stellung zu nehmen.
Noch bevor das Verfahren inhaltlich weitergeführt wurde, zogen die Grundeigentümer ihre Klage im Juni 2026 zurück. Das Bundesgericht strich den Fall daraufhin von der Rolle. Wer eine Klage zurückzieht, gilt grundsätzlich als unterliegende Partei und muss die bis dahin angefallenen Gerichtskosten tragen. Das Gericht sah keinen Grund, von dieser Regel abzuweichen.
Die Grundeigentümer wurden deshalb verpflichtet, gemeinsam Gerichtskosten von 500 Franken zu bezahlen. Den beteiligten Behörden und der Gemeinde wurde keine Parteientschädigung zugesprochen, da Behörden in der Regel keinen Anspruch auf eine solche Entschädigung haben.