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Grundstückbesitzer muss Mauerabschnitt abreissen und Bussen zahlen

Ein Grundstückbesitzer in Lauerz SZ weigerte sich jahrelang, eine illegal gebaute Mauer teilweise abzureissen. Nun muss er erneut eine Busse von 3000 Franken bezahlen.

Publikationsdatum: 25. Juni 2026

Im Juli 2018 meldete ein Grundstückbesitzer in der Schwyzer Gemeinde Lauerz, er wolle entlang der Grenze zu einem Nachbargrundstück eine kleine Mauer errichten. Ohne die nötige Baubewilligung abzuwarten, begann er sofort mit dem Bau. Der Gemeinderat verlangte daraufhin ein nachträgliches Gesuch – und verweigerte die Bewilligung für jenen Teil der Mauer, der in den sogenannten Gewässerraum hineinragt, also in den gesetzlich geschützten Bereich entlang eines Gewässers. Dieser Mauerabschnitt müsse entfernt werden, entschied die Gemeinde, und drohte für jeden Tag der Nichterfüllung eine Busse von 100 Franken an.

Der Grundstückbesitzer zog den Entscheid durch mehrere Instanzen, blieb aber überall erfolglos. Auch das Bundesgericht trat auf seine früheren Beschwerden nicht ein, weil seine Eingaben den formalen Anforderungen an eine Beschwerdebegründung nicht genügten. Trotz all dieser Niederlagen riss er den beanstandeten Mauerabschnitt nicht ab. Die Gemeinde stellte im Herbst und Winter 2025 mehrfach fest, dass der Rückbau ausblieb, und verhängte daraufhin drei separate Bussen von je 3000 Franken – für die Monate Dezember 2025, Januar 2026 und Februar 2026.

Gegen die dritte Busse, die den Zeitraum vom 30. Januar bis 28. Februar 2026 abdeckt, wehrte sich der Grundstückbesitzer erneut vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz – ohne Erfolg. Das Gericht wies seine Beschwerde ab und auferlegte ihm Verfahrenskosten von 500 Franken. Daraufhin gelangte er ans Bundesgericht. Auch dort scheiterte er: Das Gericht trat auf die Beschwerde nicht ein, weil er sich erneut nicht sachgerecht mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandergesetzt hatte, sondern lediglich seine eigene Sichtweise wiederholte.

Der Grundstückbesitzer muss nun die Busse von 3000 Franken sowie Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen. Insgesamt hat er in diesem langen Streit bereits mehrere tausend Franken an Bussen und Verfahrenskosten angehäuft – und die illegal errichtete Mauer steht nach wie vor.

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Urteilsnummer: 1C_329/2026

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