Ein Mann war 2017 im Kanton Wallis wegen sexueller Handlungen mit einem Mädchen (Jahrgang 2007) sowie sexueller Nötigung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Walliser Kantonsgericht und das Bundesgericht hatten das Urteil bestätigt. Der Verurteilte hatte das Mädchen zwischen Juli und November 2015 mindestens dreimal unsittlich berührt und es im Dezember 2015 oder Januar 2016 in einem Park zu einem oralen Sexualakt gezwungen – unter Androhung von Gewalt mit einem Messer.
Im Juni 2025 beantragte der Verurteilte beim Kantonsgericht eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Er legte ein Video vor, in dem das inzwischen herangewachsene Opfer erklärte, es habe ihn zu Unrecht beschuldigt und sei von seiner Mutter dazu gebracht worden zu lügen. Das Kantonsgericht wies den Antrag im Januar 2026 ab: Das Video sei zwar ein neues Beweismittel, die darin gemachten Aussagen seien aber nicht glaubwürdig.
Das Kantonsgericht begründete seinen Entscheid ausführlich: Das Mädchen wirkte im Video vorbereitet, suchte offensichtlich Blickkontakt mit einer weiteren Person ausserhalb des Bildausschnitts und sprach unstrukturiert. Zudem widersprachen die neuen Aussagen dem tatsächlichen Ablauf der Ereignisse – etwa der Tatsache, dass das Mädchen damals von der Polizei und nicht von der Mutter zum Verhör gebracht worden war. Auch die Übermittlung des Videos über den Onkel des Opfers erschien verdächtig: Derselbe Onkel hatte bereits 2018 schriftliche Erklärungen eingereicht, mit denen er das Mädchen und seine Mutter der Lüge bezichtigt hatte. Ausserdem stützte sich die Verurteilung nicht nur auf die Aussagen des Opfers, sondern auch auf anonyme Zeugenaussagen.
Das Bundesgericht bestätigte nun diesen Entscheid. Es stellte fest, dass das Kantonsgericht die Beweise sorgfältig und ohne Willkür gewürdigt hatte. Auch der Antrag des Verurteilten auf unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt, da sein Begehren von Anfang an keine ernsthaften Erfolgsaussichten hatte. Die Gerichtskosten von 1200 Franken gehen zu seinen Lasten.