Symbolbild

Vater bekommt Chance auf Wechselmodell für seinen Sohn

Ein Genfer Vater kämpfte für das Wechselmodell bei seinem kleinen Sohn. Die Bundesrichter gaben ihm recht und schickten den Fall zurück ans kantonale Gericht.

Publikationsdatum: 25. Juni 2026

Ein nicht verheiratetes Paar aus Genf trennte sich im Februar 2024. Ihr gemeinsamer Sohn, geboren 2022, stand danach im Mittelpunkt eines Sorgerechtsstreits. Der Vater wollte ein Wechselmodell, bei dem sich beide Elternteile die Betreuung gleichmässig teilen. Die Mutter hingegen beantragte das alleinige Sorgerecht für sich.

Das erstinstanzliche Genfer Kinderschutzgericht sprach sich zunächst für das Wechselmodell aus. Die Mutter zog den Entscheid weiter, und die kantonale Berufungsinstanz kippte das Wechselmodell: Sie übertrug der Mutter die alleinige Obhut und räumte dem Vater ein grosszügiges Besuchsrecht ein. Begründet wurde dies vor allem mit der sehr schlechten Kommunikation zwischen den Eltern, dem ausgeprägten Elternkonflikt sowie unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen, die eine gemeinsame Betreuung verunmöglichen würden.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die kantonalen Richter ihren Ermessensspielraum überschritten haben. Zwar sei es richtig, dass eine schlechte Kommunikation zwischen Eltern gegen ein Wechselmodell sprechen könne – doch müsse sich der Konflikt auf konkrete Fragen des Kindesalltags beziehen, nicht bloss auf den Streit darüber, wer die Obhut erhält. Genau das aber fehlte im kantonalen Urteil: Es enthielt kaum konkrete Beispiele für ernsthafte Konflikte in anderen Bereichen des Kindeslebens. Zudem hatte die Mutter selbst erklärt, dass die Eltern sich alltägliche Informationen per Nachricht austauschen konnten – was nach der Rechtsprechung für ein Wechselmodell ausreicht.

Das Bundesgericht bemängelte ausserdem, dass die Vorinstanz mehrere wichtige Kriterien gar nicht geprüft hatte: etwa die geografische Nähe der elterlichen Wohnungen, wie die Betreuung seit der Trennung tatsächlich gehandhabt wurde, und ob der Vater trotz seiner Arbeit und seines Engagements bei der Feuerwehr genügend Zeit für den Sohn aufbringen kann. Der Fall geht deshalb zurück ans Genfer Gericht, das diese Punkte nun klären und neu entscheiden muss. Die Mutter trägt die Verfahrenskosten.

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Urteilsnummer: 5A_246/2025

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