Die Stadt Zürich hat ihre Bau- und Zonenordnung 2021 geändert: Wohnungen, die regelmässig und gewerblich für weniger als ein Jahr vermietet werden – sogenannte Business-Apartments –, zählen seither nicht mehr als Wohnfläche im Sinne der städtischen Wohnanteilspflicht. Diese Pflicht schreibt vor, dass in bestimmten Zonen ein Mindestanteil der Fläche als Wohnraum genutzt werden muss. Vier Unternehmen, die möblierte Business-Apartments in Zürich anbieten und häufig unterjährig vermieten, wehrten sich gegen diese Regelung – zunächst vor dem Baurekursgericht, dann vor dem Zürcher Verwaltungsgericht, schliesslich vor dem Bundesgericht.
Das Bundesgericht wies die Klage der vier Unternehmen ab. Es kam zum Schluss, dass die neue Regelung rechtmässig ist: Sie stützt sich auf eine genügende gesetzliche Grundlage im kantonalen Recht, verfolgt ein legitimes öffentliches Interesse und ist verhältnismässig. Angesichts eines Leerwohnungsbestands von unter 0,1 Prozent in der Stadt Zürich bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse daran, bezahlbaren Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu erhalten und einer schleichenden Verdrängung durch lukrativere Kurzzeitvermietungen entgegenzuwirken.
Die Unternehmen hatten unter anderem argumentiert, die Regelung greife unzulässig in die Vertragsfreiheit und die Wirtschaftsfreiheit ein und bevorzuge Hotels gegenüber Business-Apartments ungerechtfertigt. Das Bundesgericht liess diese Argumente nicht gelten. Hotels trügen durch ihre Infrastruktur und gastronomischen Angebote zur Belebung von Stadtquartieren bei, was Business-Apartments in deutlich geringerem Mass täten. Zudem richte sich die Regelung nicht gegen den wirtschaftlichen Wettbewerb, sondern verfolge raumplanerische und wohnpolitische Ziele.
Das Gericht hielt ausserdem fest, dass die Unternehmen ihr Geschäftsmodell nicht vollständig aufgeben müssen: In Gebäudeteilen ohne Wohnanteilspflicht können sie ihre Apartments weiterhin kurzfristig vermieten. Bestehende Nutzungen geniessen zudem Bestandesschutz. Die Gerichtskosten von 4000 Franken tragen die vier unterlegenen Unternehmen gemeinsam.