Der Kanton Freiburg hatte gegen einen Mann eine Betreibung eingeleitet. Das zuständige Regionalgericht Bern-Mittelland entschied im Januar 2026, dass die Betreibung fortgesetzt werden darf. Der Mann legte dagegen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern ein – ohne Erfolg. Das Obergericht wies seine Beschwerde im März 2026 ab.
Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Er verlangte zudem, dass das Verfahren vorläufig gestoppt wird und dass er keine Gerichtskosten bezahlen muss, weil er sich das Verfahren finanziell nicht leisten könne. Das Bundesgericht lehnte den Antrag auf einen vorläufigen Stopp des Verfahrens bereits im Mai 2026 ab.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde des Mannes gar nicht erst ein. Der Grund: Seine Eingabe erfüllte die Mindestanforderungen an eine Begründung nicht. Wer ans Bundesgericht gelangt, muss klar und konkret darlegen, weshalb der angefochtene Entscheid falsch sein soll. Das hatte der Mann versäumt.
Auch das Gesuch um Befreiung von den Gerichtskosten wurde abgewiesen. Eine solche Befreiung setzt voraus, dass die Beschwerde nicht von vornherein aussichtslos ist – was hier jedoch der Fall war. Der Mann muss deshalb Gerichtskosten von 800 Franken tragen.