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Schuldner zahlt Vorschuss nicht – Gericht tritt auf seinen Fall nicht ein

Ein Schuldner weigerte sich, den verlangten Kostenvorschuss zu bezahlen. Deshalb wurde sein Fall vom Bundesgericht nicht behandelt.

Publikationsdatum: 24. Juni 2026

Ein Mann wehrte sich vor Gericht gegen eine Zwangsvollstreckung, die der Kanton Zürich gegen ihn eingeleitet hatte. Das Bezirksgericht Hinwil hatte im Dezember 2025 entschieden, dass die Forderung vollstreckt werden darf. Dagegen legte der Mann beim Obergericht des Kantons Zürich Beschwerde ein – ohne Erfolg: Das Obergericht trat im Februar 2026 gar nicht erst auf seinen Fall ein.

Der Mann zog daraufhin ans Bundesgericht weiter. Dieses forderte ihn auf, bis zum 27. April 2026 einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu bezahlen – eine übliche Bedingung, damit ein Verfahren überhaupt durchgeführt wird. Der Mann bezahlte nicht. Daraufhin erhielt er eine letzte, nicht verlängerbare Frist bis zum 15. Mai 2026.

Kurz vor Ablauf dieser Frist meldete sich der Mann schriftlich beim Bundesgericht – und teilte sinngemäss mit, dass er den Vorschuss nicht bezahlen wolle. Da das Geld ausblieb, trat das Bundesgericht auf seine Eingabe nicht ein. Das bedeutet: Sein Fall wurde inhaltlich gar nicht geprüft.

Zusätzlich muss der Mann die Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Der Kanton Zürich als Gegenpartei erhält keine Entschädigung, da ihm durch das Verfahren kein nennenswerter Aufwand entstanden ist.

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Urteilsnummer: 4D_57/2026

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