Ein 1993 geborener Peruaner reiste 2018 erstmals in die Schweiz ein und erhielt zunächst eine Aufenthaltsbewilligung aufgrund einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit einem Schweizer. Nachdem diese Beziehung nach wenigen Monaten endete, wurde die Bewilligung widerrufen. Im Juli 2021 reiste er erneut ein und heiratete im Oktober desselben Jahres eine 13 Jahre ältere Schweizer Bürgerin, die zwei Kinder aus einer früheren Beziehung hat. Daraufhin erhielt er eine neue Aufenthaltsbewilligung.
Bereits im September 2022 kontrollierten Polizisten die gemeinsame Wohnung, weil der Verdacht auf eine Scheinehe bestand. Dabei trafen sie nur die Ehefrau und ihre Kinder an. Ab März 2023 lebten die Eheleute getrennt. Als Gründe nannte der Mann seine Tuberkuloseerkrankung sowie Spannungen mit den Stiefkindern. Im Dezember 2023 mietete er eine eigene Wohnung. Das Zürcher Migrationsamt verweigerte daraufhin die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung und ordnete die Ausreise an.
Der Peruaner zog den Fall durch alle kantonalen Instanzen bis vor das höchste Gericht. Er argumentierte, die Ehe bestehe weiterhin, und verwies auf gemeinsame Fotos sowie darauf, dass er bei einer Wohnungskontrolle persönliche Gegenstände in der ehelichen Wohnung gehabt habe. Die Richter liessen diese Argumente nicht gelten: Die Fotos seien undatiert und zeigten nur flüchtige Momentaufnahmen. Zudem widersprachen sich die Aussagen des Mannes und jene seines Stiefsohns. Auch fehlten Belege für regelmässige Kontakte wie Chatnachrichten oder gemeinsame Aktivitäten nach der Trennung.
Die Richter kamen zum Schluss, dass die Ehegemeinschaft spätestens im März 2023 definitiv aufgelöst wurde und danach kein beidseitiger Ehewille mehr bestand. Damit entfiel der Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung als Ehemann einer Schweizerin. Auch aus dem Recht auf Privatleben liess sich kein Bleiberecht ableiten, da der Mann weniger als zehn Jahre in der Schweiz gelebt hatte und keine besonders ausgeprägte Integration nachweisen konnte. Die Klage wurde abgewiesen, der Peruaner muss die Schweiz verlassen.