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Verurteilter kommt nach fünf Jahren Haft frei

Ein Verurteilter sitzt seit fünf Jahren in Haft – länger als zwei Drittel seiner Strafe. Die Richter ordnen seine sofortige Entlassung an.

Publikationsdatum: 23. Juni 2026

Ein Mann wurde vom Aargauer Obergericht wegen schwerer Drogendelikte zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht eine zehnjährige Landesverweisung an. Der Verurteilte befindet sich seit Juni 2021 in Haft – zunächst in Untersuchungshaft, seit Dezember 2022 im vorzeitigen Strafvollzug. Er focht das Urteil vor Bundesgericht an und beantragte gleichzeitig seine Entlassung aus der Haft, was das Obergericht jedoch ablehnte.

Das Obergericht begründete die Ablehnung damit, dass Fluchtgefahr bestehe: Der Verurteilte müsse mit dem vollständigen Vollzug der Reststrafe und anschliessend mit der Landesverweisung rechnen. Er habe zudem Verbindungen zum Kosovo. Das Bundesgericht liess diese Begründung nicht gelten. Es hielt fest, dass die drohende Reststrafe und die Landesverweisung allein keine ausreichenden Hinweise auf eine konkrete Fluchtabsicht seien. Entscheidend sei vielmehr, dass der Verurteilte die Landesverweisung vor Bundesgericht angefochten habe – er wolle offensichtlich in der Schweiz bleiben, wo auch seine Kinder leben. Eine Flucht würde seinen eigenen Plänen widersprechen.

Unabhängig von der Frage der Fluchtgefahr befanden die Bundesrichter die weitere Inhaftierung als unverhältnismässig. Der Verurteilte hatte zum Zeitpunkt des Entscheids bereits mehr als zwei Drittel der zu erwartenden Strafe abgesessen. Das öffentliche Interesse daran, ihn weiterhin in Haft zu halten, um den Strafvollzug zu sichern, sei bei dieser Ausgangslage nicht mehr gewichtig genug. Hinzu kommt, dass selbst die Staatsanwaltschaft einer Entlassung zugestimmt hatte. Das Bundesgericht stellte fest, dass zwischen dem Zweck der Haft und dem schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit kein vernünftiges Verhältnis mehr bestehe.

Die Bundesrichter hoben den Entscheid des Obergerichts auf und wiesen die Staatsanwaltschaft an, den Verurteilten unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kanton Aargau, der auch den Anwalt des Verurteilten mit 1'500 Franken zu entschädigen hat.

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Urteilsnummer: 7B_651/2026

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