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Klage gegen Richterin kommt nicht vor Gericht

Ein Mann zeigte eine Amtsgerichtspräsidentin wegen Amtsmissbrauchs und Mords an. Die Klage wurde nicht zugelassen – er muss die Verfahrenskosten tragen.

Publikationsdatum: 23. Juni 2026

Ein Mann aus dem Kanton Solothurn erstattete Strafanzeige gegen eine Amtsgerichtspräsidentin. Er warf ihr unter anderem Amtsmissbrauch, Körperverletzung und sogar Mord vor. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn lehnte es im Februar 2026 ab, die Anzeige überhaupt zu untersuchen. Sie sah keinen hinreichenden Grund, ein Strafverfahren zu eröffnen.

Der Mann legte dagegen Beschwerde beim Obergericht Solothurn ein – ohne Erfolg. Das Obergericht trat auf seine Eingabe nicht ein, das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich gar nicht erst. Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht.

Auch dort scheiterte er. Die zuständige Bundesrichterin stellte fest, dass die Eingabe des Mannes über weite Strecken schwer verständlich sei und die gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde nicht erfülle. Wer vor Bundesgericht klagt, muss klar und nachvollziehbar darlegen, weshalb der vorinstanzliche Entscheid falsch sein soll. Das tat der Mann nicht: Er setzte sich mit dem Entscheid des Obergerichts inhaltlich überhaupt nicht auseinander und zeigte nicht auf, inwiefern dieses einen Fehler begangen haben soll.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde deshalb nicht ein. Den Antrag des Mannes, die Verfahrenskosten vom Staat übernehmen zu lassen, lehnte das Gericht ebenfalls ab – seine Klage sei von Anfang an aussichtslos gewesen. Er muss die Gerichtskosten von 500 Franken selbst bezahlen.

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Urteilsnummer: 7B_535/2026

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