Ein Mieter aus Minusio hatte im Jahr 2016 einen Mietvertrag für eine 2,5-Zimmer-Wohnung abgeschlossen. Er war der Ansicht, dass die Miete zu hoch sei, und versuchte, eine Senkung auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Bereits im Jahr 2021 scheiterte er mit einer entsprechenden Klage vor dem Pretore in Locarno-Città. Auch spätere Versuche, das Verfahren weiterzuziehen, blieben erfolglos – sowohl vor dem kantonalen Gericht als auch vor dem Bundesgericht.
Im November 2025 reichte der Mieter erneut eine Klage ein. Der Pretore erklärte diese Klage für unzulässig. Der Mieter zog den Entscheid an das Tessiner Kantonsgericht weiter, das seine Berufung im April 2026 ebenfalls nicht behandelte – mit der Begründung, dass die Eingabe zu wenig begründet war. Insbesondere fehlte eine klare Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil. Das Gericht hielt zudem fest, dass die neue Klage teilweise dieselben Ansprüche und Sachverhalte betraf, die bereits im Verfahren von 2021 beurteilt worden waren.
Daraufhin gelangte der Mieter ans Bundesgericht. Auch dort hatte er keinen Erfolg. Das Bundesgericht stellte fest, dass seine Eingabe den gesetzlichen Anforderungen an eine Begründung nicht genügte. Der Mieter erläuterte zwar ausführlich, weshalb er die Miete für überhöht hält – erklärte aber nicht, inwiefern die Gerichte bei ihrer Entscheidung das Recht verletzt haben sollen. Genau das wäre jedoch notwendig gewesen.
Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein und auferlegte dem Mieter Gerichtskosten von 800 Franken. Damit ist der jahrelange Rechtsstreit um die Mietsenkung erneut gescheitert – ohne dass die inhaltliche Frage, ob die Miete tatsächlich zu hoch ist, je abschliessend geprüft wurde.