Eine 1966 geborene Frau bezieht seit Jahren eine ganze IV-Rente sowie weitere Leistungen der Invalidenversicherung. Im Oktober 2022 beantragte sie, dass die IV die Kosten für die Installation eines Treppenlifts übernimmt. Sie reichte dazu Berichte von zwei Ärzten ein, die den Bedarf für ein solches Hilfsmittel bestätigten. Die IV-Stelle des Kantons Waadt lehnte das Gesuch jedoch ab: Der Arzt ihres regionalen ärztlichen Dienstes kam zum Schluss, dass die Frau aufgrund ihrer Kniegelenksbeweglichkeit nach wie vor in der Lage sei, Treppen zu steigen.
Die Frau zog den Entscheid vor das Waadtländer Kantonsgericht. Sie argumentierte, ihre behandelnden Ärzte hätten den Bedarf für einen Treppenlift klar belegt. Das Gericht wies die Klage jedoch ab und bestätigte die Ablehnung durch die IV-Stelle. Es hielt fest, dass die Berichte ihrer Ärzte keine ausreichende Begründung enthielten, weshalb sie die Treppe nicht mehr bewältigen könne. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Frau laut einem der Arztberichte selbstständig eine Distanz von 200 Metern zurücklegen kann.
Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid. Für die Übernahme eines Treppenlifts durch die IV ist Voraussetzung, dass die betroffene Person ihren Aufenthaltsort ohne dieses Hilfsmittel nicht verlassen kann. Diese Bedingung sah das Gericht als nicht erfüllt an. Es hielt ausserdem fest, dass der Frau zugemutet werden kann, gelegentlich die Hilfe der Assistenzperson – für die sie bereits eine Beitragsleistung erhält – oder eines Familienmitglieds in Anspruch zu nehmen, um Treppen zu überwinden. Die Frau muss zudem die Gerichtskosten von 800 Franken tragen.
Zusätzlich fiel ins Gewicht, dass die Frau den Treppenlift bereits im Februar und März 2022 installieren liess und die Kostenübernahme erst mehr als sieben Monate später beantragte. Damit hatte die IV-Stelle keine Möglichkeit mehr, das Hilfsmittel vorab auf seine Eignung und Angemessenheit zu prüfen. Ausserdem zog die Frau weniger als eineinhalb Jahre nach der Installation um, was die Verhältnismässigkeit der Investition zusätzlich in Frage stellte.