Ende Dezember 2025 erstattete ein Mann Strafanzeige gegen eine andere Person. Die zuständige Staatsanwaltschaft im Kanton Bern lehnte es jedoch ab, ein Strafverfahren zu eröffnen. Der Mann wollte dies nicht akzeptieren und wandte sich ans Berner Obergericht.
Das Obergericht forderte ihn auf, innerhalb von zehn Tagen eine Sicherheitsleistung von 1400 Franken zu bezahlen – eine Art Kaution, die sicherstellen soll, dass das Verfahren nicht mutwillig betrieben wird. Die entsprechende Verfügung wurde dem Mann per Einschreiben zugestellt. Er holte das Schreiben jedoch innerhalb der siebentägigen Abholfrist nicht ab. Da auch keine Zahlung einging, trat das Obergericht auf seine Eingabe nicht ein.
Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht. Er erklärte, er sei im fraglichen Zeitraum ortsabwesend gewesen, und verwies darauf, dass ihm in früheren Verfahren regelmässig Rechtshilfe gewährt worden sei. Das Bundesgericht liess diese Argumente jedoch nicht gelten. Wer selbst ein Beschwerdeverfahren einleitet, muss damit rechnen, dass ihm Behörden Dokumente zustellen. Zudem legte der Mann nicht dar, inwiefern das Obergericht das Recht verletzt haben soll – was aber zwingend erforderlich gewesen wäre.
Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein und wies auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab, da die Eingabe von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Mann muss Gerichtskosten von 500 Franken tragen.