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Verunfallter bekommt keine Leistungen von der Unfallversicherung

Ein Mann erhielt nach einem Ereignis vom März 2025 keine Versicherungsleistungen. Er zahlte den verlangten Kostenvorschuss nicht – sein Fall wird nicht behandelt.

Publikationsdatum: 19. Juni 2026

Im März 2025 ereignete sich etwas, das ein Mann als Unfall einstufte. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) verweigerte ihm jedoch jegliche Leistungen: Das Ereignis gelte weder als Unfall noch als eine damit gleichgestellte Körperverletzung. Diese Einschätzung bestätigte die Suva im September 2025 auf Einsprache hin.

Der Mann zog den Fall vor das Kantonsgericht Neuenburg, das seine Klage im Dezember 2025 abwies. Daraufhin wandte er sich ans Bundesgericht und beantragte gleichzeitig, dass ihm die Verfahrenskosten erlassen werden, weil er sich die Kosten nicht leisten könne. Das Bundesgericht lehnte dieses Gesuch im März 2026 ab, weil die Aussichten auf Erfolg als gering eingeschätzt wurden.

Gleichzeitig forderte das Bundesgericht den Mann auf, innerhalb von 14 Tagen einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu bezahlen. Wer ein Verfahren vor Bundesgericht anstrengt, muss diesen Vorschuss leisten, bevor der Fall überhaupt geprüft wird. Da der Mann nicht zahlte, erhielt er eine Nachfrist bis zum 22. Mai 2026. Auch diese liess er verstreichen, ohne den Betrag zu überweisen.

Da der Kostenvorschuss nicht geleistet wurde, trat das Bundesgericht auf die Eingabe nicht ein. Das bedeutet: Der Fall wird inhaltlich gar nicht geprüft. Der Mann erhält damit definitiv keine Leistungen der Unfallversicherung für das Ereignis vom März 2025. Auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtete das Bundesgericht angesichts der Umstände ausnahmsweise.

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Urteilsnummer: 8C_31/2026

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