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Verunfallter bekommt kein Geld von der Unfallversicherung

Ein Mann erhielt nach einem Ereignis vom Juni 2025 keine Leistungen der Unfallversicherung. Er zahlte den verlangten Kostenvorschuss nicht – sein Fall wurde nicht behandelt.

Publikationsdatum: 19. Juni 2026

Im Sommer 2025 ereignete sich ein Vorfall, den ein Mann als Unfall einstufte und dafür Leistungen der Suva beantragte. Die Suva lehnte den Antrag ab: Das Ereignis vom 30. Juni 2025 erfülle die rechtlichen Voraussetzungen für einen Unfall nicht. Diese Einschätzung bestätigte die Suva im Oktober 2025 nach einem internen Einspruchsverfahren.

Der Mann zog den Fall weiter ans Kantonsgericht des Kantons Neuenburg. Dieses wies seine Klage im Dezember 2025 ebenfalls ab. Daraufhin gelangte er ans Bundesgericht und beantragte gleichzeitig, dass ihm die Verfahrenskosten erlassen werden, da er die nötigen Mittel nicht habe.

Das Bundesgericht lehnte das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab, weil die Beschwerde nach seiner Einschätzung keine Aussicht auf Erfolg hatte. Gleichzeitig forderte es den Mann auf, innerhalb von 14 Tagen einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu bezahlen. Als dieser nicht einging, wurde ihm eine Nachfrist bis zum 22. Mai 2026 gesetzt.

Da der Mann den Betrag auch innerhalb der Nachfrist nicht überwiesen hatte, trat das Bundesgericht auf seine Beschwerde nicht ein. Das Verfahren wurde damit beendet, ohne dass die inhaltlichen Fragen – ob es sich tatsächlich um einen Unfall handelte – geprüft wurden. Auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtete das Bundesgericht angesichts der Umstände.

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Urteilsnummer: 8C_30/2026

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