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Mieter ziehen ihre Klage zurück und müssen Gerichtsgebühren zahlen

Zwei Mieter haben ihren Fall vor Bundesgericht zurückgezogen. Sie müssen nun gemeinsam eine Gerichtsgebühr von 300 Franken tragen.

Publikationsdatum: 19. Juni 2026

Zwei Mieter hatten gegen ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts vom 15. April 2026 beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Der Streit drehte sich um einen Mietvertrag. Über den genauen Inhalt des Konflikts mit der Gegenpartei macht das Urteil keine Angaben.

Knapp zwei Wochen nach Einreichung der Beschwerde, mit Brief vom 1. Juni 2026, teilten die beiden Mieter dem Bundesgericht mit, dass sie ihre Klage zurückziehen. Das Gericht nahm diesen Rückzug zur Kenntnis und strich den Fall aus seinem Register.

Da die Mieter das Verfahren selbst beendet haben, werden ihnen die Gerichtskosten auferlegt. Sie müssen gemeinsam eine reduzierte Gerichtsgebühr von 300 Franken bezahlen. Die Gegenpartei, die nicht aufgefordert worden war, eine Stellungnahme einzureichen, erhält keine Entschädigung für allfällige Anwaltskosten.

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Urteilsnummer: 4A_260/2026

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