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Dominikaner mit Schuldenberg muss die Schweiz verlassen

Ein Mann aus der Dominikanischen Republik darf nicht in der Schweiz bleiben. Seine Schulden von über 275'000 Franken sprechen gegen eine Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung.

Publikationsdatum: 19. Juni 2026

Ein 1981 geborener Staatsangehöriger der Dominikanischen Republik lebt seit 2009 erneut in der Schweiz. Er hatte zunächst eine Aufenthaltsbewilligung aufgrund seiner Ehe mit einer brasilianischen Staatsangehörigen erhalten, zuletzt gültig bis April 2024. Nach der Scheidung im Jahr 2022 beantragte er die Verlängerung seiner Bewilligung. Das Zürcher Migrationsamt lehnte dies ab – hauptsächlich wegen seiner Schulden von über 275'000 Franken – und wies ihn aus der Schweiz aus.

Der Mann zog gegen diesen Entscheid durch mehrere Instanzen, blieb aber erfolglos. Er berief sich unter anderem auf seine Beziehung zu einer Schweizer Bürgerin, mit der er nach eigenen Angaben seit 2018 zusammen und seit 2021 zusammenwohnend ist. Einen geplanten Heiratstermin beim Zivilstandsamt konnte das Gericht jedoch nicht berücksichtigen, weil dieser erst nach dem letzten kantonalen Urteil angesetzt worden war und somit als neues Beweismittel nicht zugelassen werden konnte.

Auch der Hinweis auf seinen langjährigen Aufenthalt in der Schweiz half ihm nicht weiter. Zwar gilt nach der Rechtsprechung, dass nach rund zehn Jahren rechtmässigem Aufenthalt besondere Gründe nötig sind, um jemanden zur Ausreise zu verpflichten. Im vorliegenden Fall werteten die Behörden jedoch die mutwillig angehäuften Schulden – trotz mehrfacher Warnungen des Migrationsamts – als ausreichenden Grund. Ein weiterer Verbleib berge die Gefahr zusätzlicher Schulden, die teilweise von der Allgemeinheit getragen werden müssten. Einen neu eingereichten Arbeitsvertrag und ein Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers liess das Gericht ebenfalls nicht gelten, da beide Dokumente nach dem kantonalen Urteil datiert waren.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe des Mannes nicht ein, weil er keinen glaubhaften Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung aufzeigen konnte. Seine Kinder leben im Ausland, eine Kernfamilie in der Schweiz fehlt. Er muss nun die Gerichtskosten von 500 Franken tragen und die Schweiz verlassen.

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Urteilsnummer: 2C_321/2026

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