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Mutter scheitert mit Widerstand gegen psychiatrische Begutachtung ihrer Tochter

Eine Mutter wollte verhindern, dass ihre minderjährige Tochter psychiatrisch begutachtet wird. Die Richter traten auf ihre Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 19. Juni 2026

Im Streit zwischen zwei getrennten Elternteilen um ihre minderjährige Tochter hatte ein Gericht im Kanton Waadt angeordnet, dass ein kinderpsychiatrisches Gutachten erstellt werden soll. Die Mutter wehrte sich dagegen und beantragte, dass die Begutachtung vorerst ausgesetzt wird, bis über ihre Einwände entschieden ist. Das Kantonsgericht Waadt lehnte diesen Antrag ab.

Die Mutter zog daraufhin ans Bundesgericht. Dieses trat auf ihre Eingabe jedoch gar nicht erst ein – das heisst, es prüfte die inhaltlichen Argumente nicht, weil die Eingabe grundlegende formale Mängel aufwies. Zum einen hatte die Mutter ihren Antrag auf Aussetzung der Begutachtung nicht ausreichend begründet. Zum anderen hatte sie einen zentralen Punkt der kantonalen Entscheidung nicht angefochten: Das Kantonsgericht hatte festgestellt, dass sie sich während des laufenden Verfahrens nie gegen das Gutachten ausgesprochen hatte – und diesen Vorwurf liess sie unwidersprochen stehen.

Erschwerend kam hinzu, dass das Kantonsgericht ihr Verhalten im Verfahren als problematisch eingestuft hatte: Sie hatte viermal um Fristerstreckung gebeten, um sich zu einer möglichen Elternbegleitung zu äussern, und erklärte schliesslich, an einer solchen nicht teilnehmen zu können. Dieses Verhalten hatte das Kantonsgericht als widersprüchlich bewertet. Auch diesen Vorwurf bestritt die Mutter vor Bundesgericht nicht.

Da die Mutter nicht alle tragenden Begründungen des kantonalen Entscheids angefochten hatte, war ihre Eingabe unzulässig. Das Bundesgericht lehnte auch ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab, da ihre Anträge von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatten. Die Gerichtskosten von 1000 Franken gehen zu ihren Lasten.

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Urteilsnummer: 5A_405/2026

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