Ein Mann hatte 2024 ein 2023 geborenes Kind anerkannt und gemeinsam mit der Mutter die elterliche Sorge übernommen. Noch im selben Jahr zeigte ein DNA-Test, dass er nicht der biologische Vater ist – die Wahrscheinlichkeit einer Vaterschaft lag bei null Prozent. Ein zweiter Test wies einen anderen Mann mit einer Wahrscheinlichkeit von über 99,99 Prozent als biologischen Vater aus. Ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung ist noch hängig.
Zum Streit kam es, weil der Mann sich gegen die Impfung des Kindes wehrte, während die Mutter die Impfungen befürwortete. Die Kinderärztin warnte schriftlich, dass die fehlenden Impfungen das Kind gefährdeten – zumal es eine Kinderkrippe besuche. Die Friedensjustiz des Bezirks Riviera–Pays-d'Enhaut übertrug der Mutter daraufhin vorläufig das alleinige Entscheidungsrecht in allen medizinischen Fragen. Die kantonale Instanz bestätigte diesen Entscheid.
Dagegen wehrte sich der Mann bis vor Bundesgericht. Er argumentierte, sein Vaterschaftsstatus sei rechtlich noch nicht aufgehoben, die Einschränkung seiner elterlichen Rechte sei unverhältnismässig und beruhe nicht auf einer konkreten Gefährdung des Kindes. Ausserdem verlangte er eine unabhängige Expertise zu den DNA-Tests sowie eine mündliche Anhörung. Das Bundesgericht wies all diese Vorbringen ab: Die DNA-Ergebnisse seien eindeutig und nicht ernsthaft in Zweifel gezogen worden. Die Weigerung, empfohlene Impfungen zuzulassen, stelle eine ausreichende Grundlage dar, um einzugreifen – ein konkreter Krankheitsfall sei dafür nicht nötig.
Das Gericht hielt zudem fest, dass die Ausdehnung der Einschränkung auf sämtliche medizinischen Entscheide – und nicht nur auf Impffragen – angesichts des unkooperativen Verhaltens des Mannes und des wahrscheinlichen Endes seiner rechtlichen Vaterschaft nicht unverhältnismässig sei. Auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt, da die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe. Der Mann muss die Gerichtskosten von 1000 Franken selbst tragen.