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Ehemaliger Mitarbeiter scheitert mit Klage gegen Datenbeschlagnahme

Ein Ex-Angestellter soll vor seiner Kündigung systematisch Firmendaten gestohlen haben. Die beschlagnahmten Daten dürfen nun von den Behörden eingesehen werden.

Publikationsdatum: 19. Juni 2026

Ein Mann war jahrelang als Area Sales Manager bei einem auf Transformatoren spezialisierten Unternehmen mit Sitz im Tessin tätig. Kurz vor seiner Kündigung im Dezember 2023 soll er systematisch technische Dokumente, Zeichnungen, Konstruktionsdetails und Kundendaten auf private E-Mail-Adressen und externe USB-Sticks kopiert haben. Danach trat er eine neue Stelle bei einem italienischen Konkurrenzunternehmen an, das kurz zuvor eine Niederlassung an derselben Adresse wie sein früherer Arbeitgeber eröffnet hatte.

Das frühere Unternehmen erstattete Strafanzeige und beschuldigte den Mann, Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse verraten sowie gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verstossen zu haben. Die Tessiner Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren. Im Zuge der Ermittlungen wurden sein Mobiltelefon und sein Computer beschlagnahmt, forensische Kopien erstellt und daraus Daten nach bestimmten Suchbegriffen extrahiert. Dagegen wehrte sich der Beschuldigte und verlangte, dass die Daten versiegelt bleiben und nicht von den Behörden eingesehen werden dürfen.

Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab. Es bestätigte, dass genügend konkrete Verdachtsmomente vorliegen, um die Datensicherstellung zu rechtfertigen. Allein die Tatsache, dass der Beschuldigte kurz vor seiner Kündigung ein vollständiges Backup seines E-Mail-Kontos erstellte, rund 9'500 Konstruktionsfotos kopierte und eine Kundenliste anlegte, wertet das Gericht als ernstzunehmende Hinweise auf strafbares Verhalten. Auch die Zuständigkeit der Tessiner Behörden wurde bestätigt, da der Beschuldigte vertraglich im Tessin tätig war und die mutmassliche Datenentwendung dort stattgefunden haben soll.

Zudem befand das Gericht, dass der Beschuldigte seiner Mitwirkungspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Er hatte zwar geltend gemacht, die beschlagnahmten Daten enthielten vertrauliche Anwaltskommunikation, private Nachrichten und medizinische Informationen. Er bezeichnete aber keine konkreten Dateien, die solche schützenswerten Inhalte enthalten sollen. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Behörden die extrahierten Daten nun für ihre Ermittlungen verwenden dürfen. Die Verfahrenskosten von 4'000 Franken trägt der Beschuldigte.

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Urteilsnummer: 7B_334/2026

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