Im Sommer 2021 verbrachte ein Paar gemeinsam Ferien im Ausland. In der Nacht vom 9. auf den 10. Juli 2021 kam es zu einem analen Geschlechtsverkehr, den die Frau nicht wollte. Sie erstattete wenige Wochen später Anzeige gegen ihren damaligen Partner wegen sexueller Nötigung. Dieser bestritt, Gewalt angewendet zu haben, und wurde vom Genfer Strafgericht freigesprochen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Frau legten dagegen Berufung ein – ohne Erfolg.
Ein entscheidendes Element im Verfahren war eine Tonaufnahme, die in der fraglichen Nacht automatisch über eine Schnarcher-App auf dem Mobiltelefon des Mannes aufgezeichnet worden war. Auf dieser Aufnahme waren keine Schreie, kein Widerstand und keine der Aussagen zu hören, die der Mann laut der Frau geäussert haben soll. Stattdessen war ein intimes Geschehen zwischen zwei einvernehmlich agierenden Personen zu vernehmen. Die Genfer Berufungsinstanz wertete dies als objektiven Beweis, der die Aussagen der Frau in wesentlichen Punkten widerlegte. Da zudem ihre Schilderungen im Laufe des Verfahrens in mehreren Punkten variierten, blieb ein erheblicher Zweifel bestehen – der Freispruch wurde bestätigt.
Die Frau wandte sich ans Bundesgericht und verlangte unter anderem, dass ihr Ex-Partner wegen sexueller Nötigung verurteilt und ihr eine Genugtuung von 15'000 Franken zugesprochen werde. Die obersten Richter bestätigten den Freispruch: Die Beweiswürdigung der Vorinstanz sei nicht willkürlich, und ein erheblicher Zweifel am Einsatz körperlicher Gewalt sei nicht zu widerlegen.
Teilweise Recht erhielt die Frau jedoch bei der Frage der Kosten. Die Vorinstanz hatte ihr auferlegt, 60 Prozent der Anwaltskosten des freigesprochenen Mannes zu tragen – also rund 6'969 Franken. Das Bundesgericht korrigierte dies: Da die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung eingelegt hatte, darf die Frau nur für jenen Teil der Verfahrenskosten aufkommen, den sie allein verursacht hat. Ihr Anteil an den Anwaltskosten des Mannes wurde auf 2'323 Franken reduziert; den Rest von 9'292 Franken trägt der Kanton Genf.