Ein Mann wurde vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland im März 2026 wegen mehrfacher Brandstiftung, versuchter Brandstiftung, Pornografie, Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz und geringfügigem Diebstahl verurteilt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren sowie eine Geldstrafe und eine Busse. Zusätzlich ordnete es eine ambulante therapeutische Begleitung an und verlängerte die Sicherheitshaft des Verurteilten um vorerst sechs Monate.
Gegen dieses Urteil wandte sich der Verurteilte im Mai 2026 direkt ans Bundesgericht und verlangte eine Überprüfung des Urteils. Das Bundesgericht ist jedoch für solche Anträge gegen erstinstanzliche kantonale Urteile nicht zuständig. Es kann nur angerufen werden, wenn zuvor alle kantonalen Instanzen durchlaufen wurden – das war hier nicht der Fall.
Das Bundesgericht wies den Verurteilten darauf hin, dass er zunächst die kantonalen Rechtsmittel ausschöpfen müsse: Er könne Berufung beim erstinstanzlichen Gericht anmelden oder eine Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern einreichen. Aus den Akten geht hervor, dass der Verurteilte diese Schritte offenbar bereits eingeleitet hatte. Eine Weiterleitung seiner Eingabe erübrigte sich daher.
Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein, verzichtete aber ausnahmsweise auf eine Kostenauflage.