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Vater muss Strafe zahlen, weil er Unterhalt und Ehefrau beleidigte

Ein Mann zahlte trotz gerichtlicher Verpflichtung keinen Unterhalt und beleidigte seine Frau per E-Mail. Das Bundesgericht bestätigt seine Verurteilung.

Publikationsdatum: 19. Juni 2026

Ein Mann war per Gerichtsentscheid verpflichtet, seiner Ehefrau monatlich 700 Franken Kindesunterhalt und 550 Franken persönlichen Unterhalt zu bezahlen. Nach zwei Überweisungen im Frühjahr 2020 stellte er die Zahlungen ein. Ausserdem schickte er seiner damals getrenntlebenden Frau eine E-Mail, in der er sie als «verlogenes Stück Scheisse», «Lügnerin», «Diebin» und «unverschämte, falsche Frau» bezeichnete. Das Kantonsgericht Schwyz verurteilte ihn deswegen zu einer bedingten Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 300 Franken, also insgesamt 10'500 Franken.

Der Verurteilte wehrte sich gegen das Urteil und brachte mehrere Argumente vor. Er bestritt, der rechtliche Vater des Kindes zu sein, und machte geltend, nach kirgisischem Recht bestehe keine Unterhaltspflicht. Ausserdem argumentierte er, mit der Scheidung in Kirgisistan im August 2020 sei die Grundlage für den Schweizer Eheschutzentscheid weggefallen. Zudem habe er die ausstehenden Beträge nachträglich bezahlt, weshalb eine Strafverfolgung nicht gerechtfertigt sei.

Das Bundesgericht liess diese Argumente nicht gelten. Es hielt fest, dass der Schweizer Eheschutzentscheid für die Strafgerichte verbindlich sei – unabhängig davon, ob der Mann nach kirgisischem Recht als Vater gelte. Zudem sei das kirgisische Scheidungsurteil lückenhaft, weil es keinerlei Regelungen zu Unterhalt oder Kindern enthalte. Solange diese Lücken nicht durch ein zuständiges Gericht geschlossen würden, gelte der Schweizer Eheschutzentscheid weiter. Und selbst wer ausstehende Unterhaltszahlungen nachträglich begleiche, erfülle den Straftatbestand, wenn er die Beiträge nicht rechtzeitig geleistet habe.

Auch die Verurteilung wegen Beleidigung bestätigte das Bundesgericht. Selbst die vom Verurteilten bevorzugte Übersetzung des türkischen Ausdrucks – «dreckige Lügnerin» – sei ehrverletzend. Den Wahrheitsbeweis, dass die Frau tatsächlich eine Lügnerin oder Diebin sei, habe der Mann nicht erbringen können. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und auferlegte dem Verurteilten Gerichtskosten von 3'000 Franken.

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Urteilsnummer: 6B_288/2025

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