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Freispruch für Pfarrer in Vergewaltigungsfall bleibt bestehen

Eine Frau scheitert mit ihrer Klage gegen einen Pfarrer. Die Richter zweifeln an der Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen wegen möglicher Beeinflussung.

Publikationsdatum: 19. Juni 2026

Eine Frau hatte einen Pfarrer angezeigt, der 2017 in einer Gemeinde in Graubünden tätig war. Sie hatte ihn ursprünglich wegen Glaubensfragen kontaktiert und war schliesslich als Haushaltshilfe bei ihm eingezogen. Laut ihrer Darstellung soll der Pfarrer sie im Pfarreihaus mehrmals vergewaltigt und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben – unter anderem in der Nacht vom 28. Februar auf den 1. März 2017 sowie am 3. März 2017.

Sowohl das Regionalgericht Surselva als auch das Kantonsgericht Graubünden sprachen den Pfarrer von den Vorwürfen der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung frei. Das Kantonsgericht verurteilte ihn lediglich wegen des Besitzes von Gewaltdarstellungen zu einer Geldstrafe. Der Freispruch in den schwerwiegenden Punkten blieb bestehen, weil die Gerichte erhebliche Zweifel an den Aussagen der Frau hegten: Im Laufe einer therapeutischen Aufarbeitung bei einer Psychologin waren ihr immer mehr Erinnerungen «zurückgekommen» – ein Umstand, der aus Sicht der Richter auf eine mögliche suggestive Beeinflussung hindeutet. Deshalb erachteten sie ihre Aussagen als nicht verwertbar.

Die Frau zog den Fall ans Bundesgericht und verlangte, dass der Pfarrer schuldig gesprochen und zur Zahlung einer Entschädigung von mehr als 15'000 Franken verpflichtet werde. Sie argumentierte, dass Erinnerungslücken bei Opfern sexueller Gewalt normal seien und nicht automatisch auf Suggestion schliessen liessen. Zudem sei die Psychologin qualifiziert und habe keine suggestiven Fragen gestellt.

Die Bundesrichter folgten dieser Argumentation nicht. Sie kamen zum Schluss, dass das Kantonsgericht die Beweise sorgfältig und nachvollziehbar gewürdigt hatte. Die Frau habe in ihrer Eingabe lediglich ihre eigene Sichtweise wiederholt, ohne konkret aufzuzeigen, weshalb die Schlussfolgerungen der Vorinstanz geradezu unhaltbar sein sollten. Das Bundesgericht wies die Klage ab und auferlegte der Frau Verfahrenskosten von 3'000 Franken.

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Urteilsnummer: 6B_415/2024

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