Eine Familie aus Aserbaidschan stellte 2017 in der Schweiz ein Asylgesuch. Das Staatssekretariat für Migration lehnte das Gesuch 2021 ab, ordnete aber wegen konkreter Gefahr für den Vater eine vorläufige Aufnahme an. Die Familie akzeptierte diesen Entscheid nicht und zog ihn Ende November 2021 ans Bundesverwaltungsgericht weiter – und wartete dort jahrelang auf eine Antwort.
Da das Verfahren nicht vorankam, wandte sich die Familie im Januar 2024 erstmals mit einer Aufsichtsanzeige an das Bundesgericht. Sie rügte die überlange Verfahrensdauer und verlangte, dass das Bundesverwaltungsgericht innerhalb eines Monats entscheide. Das Bundesgericht lehnte damals eine Intervention ab. Im November 2025 reichte die Familie erneut eine Aufsichtsanzeige ein und wiederholte ihre Kritik. Erst im Januar 2026 – mehr als vier Jahre nach Einreichung der Beschwerde – schloss das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren ab.
Das Bundesgericht hat nun festgestellt, dass die langen Wartezeiten nicht ein Einzelfall sind, sondern auf strukturelle Mängel hinweisen. Per Ende November 2025 lagen beim Bundesverwaltungsgericht allein in zwei Abteilungen 144 Fälle, die seit mehr als 50 Monaten hängig waren. Das Bundesgericht kritisiert, dass die Altfälle zu wenig priorisiert werden und das Pendenzenmanagement unzureichend ist. Besonders schwer wiegt dies bei Asylverfahren, deren Ausgang für die Betroffenen von grosser Bedeutung ist und die rasch geklärt werden sollten.
Das Bundesverwaltungsgericht muss dem Bundesgericht nun bis zum 15. Juli 2026 aufzeigen, wie es die Altfälle abbauen will – inklusive konkreter organisatorischer und personeller Massnahmen sowie eines Zeitplans.