Eine Frau reichte zusammen mit ihren Kindern im Oktober 2021 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein – in einem Asylverfahren. Mehr als vier Jahre später liegt noch immer kein Entscheid vor. Im November 2025 wandten sie sich deshalb an die Verwaltungskommission des Bundesgerichts, die als Aufsichtsbehörde über das Bundesverwaltungsgericht wacht. Sie rügten die überlange Verfahrensdauer und forderten, dass das Gericht seine Abläufe verbessert und rasch entscheidet.
Das Bundesgericht prüfte daraufhin, ob die Verzögerung auf ein strukturelles Problem zurückzuführen ist. Solche Eingriffe der Aufsichtsbehörde sind nur möglich, wenn nicht bloss ein Einzelfall vorliegt, sondern ein allgemeines organisatorisches oder administratives Problem erkennbar ist. Das Bundesverwaltungsgericht selbst räumte in seiner Stellungnahme ein, dass per Ende November 2025 noch 89 Fälle in der Abteilung V und 55 Fälle in der Abteilung IV seit mehr als 50 Monaten hängig sind.
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass tatsächlich strukturelle Mängel vorliegen. Die Altfälle würden ungenügend priorisiert, die Ressourcen nicht ausreichend gesteuert und die Behandlungsstrategie sei letztlich unzureichend. Besonders schwer wiege dies bei Asylverfahren, da deren Ausgang für die betroffenen Menschen von entscheidender Bedeutung sei und deshalb ohne unnötige Verzögerung geklärt werden müsse.
Das Bundesverwaltungsgericht muss dem Bundesgericht nun bis zum 15. Juli 2026 aufzeigen, wie es die Altfälle abbauen will – inklusive eines konkreten Zeitplans sowie der geplanten organisatorischen und personellen Massnahmen. Für die Mutter und ihre Kinder bedeutet der Entscheid zwar noch keinen abgeschlossenen Asylfall, aber zumindest eine offizielle Feststellung, dass ihre lange Wartezeit nicht hinnehmbar ist.