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Maurer aus dem Wallis bekommt keine IV-Rente

Ein Maurer klagte wegen Handschmerzen auf IV-Leistungen. Die Richter bestätigten: Er ist arbeitsfähig und hat keinen Anspruch.

Publikationsdatum: 17. Juni 2026

Ein 1967 geborener Maurer aus dem Wallis leidet seit 2020 an Schmerzen in der linken Hand – nach eigenen Angaben Folge eines Unfalls aus dem Jahr 2003. Im Juni 2021 stellte er einen Antrag auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV). Die IV-Stelle des Kantons Wallis liess ihn daraufhin von zwei unabhängigen Experten untersuchen – einem Rheumatologen und einem Psychiater. Deren gemeinsames Gutachten vom Mai 2023 kam zum Schluss, dass der Maurer weder körperlich noch psychisch an einer invalidisierenden Erkrankung leide und seinen Beruf weiterhin vollzeitig ausüben könne. Die IV-Stelle lehnte den Antrag im September 2023 ab.

Der Maurer zog den Entscheid vor das Walliser Kantonsgericht und reichte weitere Arztberichte ein, darunter Unterlagen zu Klinikaufenthalten aus dem Jahr 2024. Das Gericht wies seine Klage im November 2025 ab. Es befand, die eingereichten Berichte enthielten keine neuen medizinischen Erkenntnisse, die das Gutachten in Frage stellen würden. Auch eine behauptete Verschlechterung seines psychischen Zustands nach der Begutachtung änderte daran nichts: Für die Beurteilung massgebend war der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des IV-Entscheids im September 2023.

Vor Bundesgericht verlangte der Maurer, die Sache zurückzuweisen und ein aktualisiertes Gutachten erstellen zu lassen. Er machte geltend, das ursprüngliche Gutachten sei veraltet und spiegle seinen heutigen Zustand nicht mehr wider – er habe in den vergangenen Jahren mehrere Klinikaufenthalte gehabt und schwere psychische Krisen erlitten. Das Bundesgericht liess diese Argumente nicht gelten. Neue Tatsachen und Berichte, die nach dem angefochtenen Entscheid entstanden sind, dürfen im Verfahren vor Bundesgericht grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Wer eine echte Verschlechterung seines Gesundheitszustands geltend machen will, muss dafür einen neuen Antrag bei der IV-Stelle stellen.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und auferlegte dem Maurer Gerichtskosten von 800 Franken. Sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also die Übernahme der Anwaltskosten durch den Staat – wurde ebenfalls abgelehnt, da die Klage von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe.

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Urteilsnummer: 8C_732/2025

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