Im April 2017 nahm ein Mann im Chatroom «Chatmania» Kontakt zu einem angeblich 13-jährigen Mädchen namens «Sara» auf. Tatsächlich handelte es sich um Angehörige der Kantonspolizei Bern, die verdeckt ermittelten. Über mehrere Monate forderte der Mann «Sara» wiederholt auf, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, und schilderte ihr detailliert, welche sexuellen Handlungen er mit ihr vollziehen wolle. Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte ihn 2021 wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern und Pornografie zu einer bedingten Geldstrafe. Das Berner Obergericht bestätigte 2024 die Schuldsprüche, erhöhte aber die Tagessatzhöhe deutlich.
Vor dem Bundesgericht versuchte der Verurteilte auf drei Wegen, die Schuldsprüche zu kippen. Erstens bestritt er, dass die Chatprotokolle als Beweise verwertbar seien, weil die polizeiliche Ermittlung angeblich keine ausreichende gesetzliche Grundlage gehabt habe. Das Bundesgericht trat auf diesen Einwand nicht ein, weil der Mann seine Rüge nicht hinreichend begründet hatte – er hatte insbesondere keine Verletzung der einschlägigen Bundesvorschriften zur verdeckten Ermittlung geltend gemacht.
Zweitens behauptete der Verurteilte, er habe schnell gemerkt, dass «Sara» kein echtes 13-jähriges Mädchen sei, und habe die Person nur «testen» wollen. Die Richter liessen dieses Argument nicht gelten. Das Obergericht hatte die Chatprotokolle sorgfältig ausgewertet und war zum Schluss gekommen, dass sich darin keinerlei ernsthafte Hinweise fänden, wonach dem Mann von Anfang an klar gewesen wäre, mit einer erwachsenen Person zu schreiben. Das Bundesgericht sah darin keine willkürliche Beweiswürdigung.
Drittens warf der Verurteilte der Polizei vor, ihn durch gezielte Nachrichten zu den Straftaten verleitet zu haben. Auch dies wies das Bundesgericht zurück. Aus den Chatprotokollen gehe klar hervor, dass der Mann selbst die Gespräche hartnäckig auf sexuelle Inhalte gelenkt hatte, während «Sara» überwiegend kurz, defensiv und passiv geantwortet hatte. Von einer unzulässigen Provokation durch die Ermittler könne keine Rede sein. Die Verurteilung bleibt damit in vollem Umfang bestehen.