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Mieterin muss Lagerraum räumen und Schlüssel zurückgeben

Eine Mieterin sollte einen Lagerraum verlassen, wehrte sich aber bis vor Bundesgericht. Ihre Eingabe genügte den Anforderungen nicht und wurde nicht behandelt.

Publikationsdatum: 17. Juni 2026

Eine Mieterin wurde vom Bezirksgericht Hochdorf Ende 2025 verpflichtet, einen Lagerraum zu räumen, zu reinigen und dem Vermieter sämtliche Schlüssel zurückzugeben. Dafür hatte sie zehn Tage Zeit, sobald der Entscheid rechtskräftig wurde. Gegen diesen Entscheid legte sie beim Kantonsgericht Luzern Beschwerde ein.

Das Kantonsgericht Luzern bestätigte im April 2026 den erstinstanzlichen Entscheid vollumfänglich und wies die Beschwerde der Mieterin ab. Daraufhin wandte sie sich an das Bundesgericht und erklärte, auch dieses Urteil anfechten zu wollen.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe jedoch gar nicht erst ein. Der Grund: Eine Beschwerde ans Bundesgericht muss klar und ausreichend begründet sein – die Eingabe der Mieterin erfüllte diese Mindestanforderungen offensichtlich nicht. Das Gericht behandelte den Fall deshalb im vereinfachten Verfahren und lehnte es ab, überhaupt darauf einzugehen.

Die Mieterin hatte zudem beantragt, die Verfahrenskosten nicht selbst tragen zu müssen, weil sie sich dies finanziell nicht leisten könne. Auch dieses Gesuch lehnte das Bundesgericht ab, da die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Die Gerichtskosten von 800 Franken muss die Mieterin selbst bezahlen. Der Vermieter erhält keine Entschädigung, da ihm durch das bundesgerichtliche Verfahren kein Aufwand entstanden ist.

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Urteilsnummer: 4D_76/2026

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