Ein Vater und seine Ex-Partnerin leben seit Ende 2020 getrennt. Ihr gemeinsamer Sohn, geboren 2010, weigert sich seit Jahren, den Vater zu sehen. Trotz Mediationsversuchen und gerichtlich angeordneten Erinnerungskontakten blieb eine Annäherung aus. Der Vater beantragte daraufhin, die Familie solle an einem amerikanischen Programm namens «Family Bridges» teilnehmen – einem Workshop, der darauf abzielt, entfremdete Kinder mit dem abgelehnten Elternteil wieder zusammenzuführen.
Das Programm sieht vor, dem Vater für mindestens 90 bis 120 aufeinanderfolgende Tage die alleinige Obhut über den Sohn zu übertragen und der Mutter sowie ihrem nahen Umfeld in dieser Zeit jeglichen Kontakt zum Kind zu verbieten. Das Bezirksgericht Horgen lehnte diesen Antrag ab, das Zürcher Obergericht bestätigte diesen Entscheid Ende 2025. Der Vater zog den Fall ans Bundesgericht.
Die Bundesrichter stützten die Einschätzung der Vorinstanzen. Im Zentrum stand die Frage, ob die beantragte Massnahme verhältnismässig sei. Das Gericht hielt fest, dass der mittlerweile 15-jährige Jugendliche seinen Willen, den Vater nicht zu sehen, konstant und zunehmend eigenständig äussere. Zwar sei dieser Wille anfänglich von der Mutter beeinflusst worden, doch begründe der Sohn seine Haltung inzwischen auch aus eigenen Erlebnissen heraus – etwa weil der Vater wiederholt ungebeten an seinen Basketballspielen erschien. Eine zwangsweise Umplatzierung zum Vater über mehrere Monate würde das Kind massiv belasten und könnte die Situation laut Gutachten sogar verschlimmern.
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass der Erfolg des Programms ungewiss sei und eine weitere Gefährdung des Kindeswohls mindestens ebenso wahrscheinlich wie eine Verbesserung der Vater-Sohn-Beziehung. Da es dem Kind bei der Mutter gut gehe und sein Wohl dort – abgesehen von der Entfremdungssituation – nicht gefährdet sei, überwiegen die Risiken der beantragten Massnahme klar. Der Vater muss die Gerichtskosten von 4000 Franken tragen.