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Einbürgerungskandidat scheitert wegen verspäteter Zahlung vor Gericht

Ein Mann aus Basel-Landschaft konnte eine Gerichtsgebühr nicht rechtzeitig zahlen. Deshalb wird sein Fall inhaltlich nicht behandelt.

Publikationsdatum: 16. Juni 2026

Ein Mann, der seit Dezember 2023 im Kanton Basel-Landschaft lebt, hatte ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt. Die Behörden lehnten es ab, weil er die erforderliche Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren im Kanton noch nicht erfüllt hatte. Er müsste bis mindestens Dezember 2028 warten. Gegen diesen Entscheid wollte er sich gerichtlich wehren.

Das Kantonsgericht Basel-Landschaft verlangte von ihm einen Kostenvorschuss von 1500 Franken. Auf seinen Wunsch hin durfte er diesen Betrag in vier Raten zu je 375 Franken bezahlen. Die ersten beiden Raten leistete er pünktlich. Die dritte Rate blieb jedoch aus. Erst zwei Tage nach Ablauf der Frist meldete er sich beim Gericht und erklärte, er sei seit Ende Oktober 2025 arbeitslos und die Auszahlung seiner Taggelder verzögere sich. Das Kantonsgericht trat daraufhin nicht auf seine Beschwerde ein – es behandelte den Fall also inhaltlich gar nicht.

Dagegen wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Er argumentierte, das Kantonsgericht hätte ihm eine zusätzliche Frist einräumen müssen, um die fehlende Rate nachzuzahlen. Das Bundesgericht wies dieses Argument zurück. Es hielt fest, dass die Gewährung der Ratenzahlung bereits einer Nachfrist gleichkam. Für eine weitere Ausnahmefrist fehlten die Voraussetzungen: Der Mann hatte nicht dargelegt, weshalb seine finanzielle Notlage unvorhergesehen war und weshalb er sich nicht schon vor Ablauf der Frist beim Gericht gemeldet hatte.

Das Bundesgericht betonte, dass die konsequente Anwendung von Fristen im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung aller Verfahrensbeteiligten liegt. Wer einen Kostenvorschuss nicht rechtzeitig leistet und über die Folgen informiert wurde, muss damit rechnen, dass sein Fall nicht behandelt wird. Dies gilt auch dann, wenn finanzielle Schwierigkeiten vorliegen – sofern diese nicht rechtzeitig und nachvollziehbar geltend gemacht werden. Das Verfahren wurde ohne Gerichtskosten abgeschlossen.

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Urteilsnummer: 1D_21/2025

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