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Frau scheitert mit Strafanzeige – und muss Gerichtskosten bezahlen

Eine Frau aus der Region Winterthur wollte eine Strafuntersuchung erzwingen. Die Richter traten auf ihr Begehren nicht ein und auferlegten ihr Kosten.

Publikationsdatum: 16. Juni 2026

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hatte im Oktober 2025 eine Strafuntersuchung nicht eröffnet – sie erachtete die Vorwürfe der Frau als nicht ausreichend, um ein Verfahren einzuleiten. Die Frau wehrte sich dagegen beim Zürcher Obergericht, das ihre Eingabe im Februar 2026 ebenfalls abwies.

Daraufhin gelangte die Frau ans Bundesgericht. Dieses trat auf ihre Eingabe jedoch gar nicht erst ein. Der Grund: Um eine Strafuntersuchung auf diesem Weg durchzusetzen, muss eine Person einen eigenen zivilrechtlichen Anspruch geltend machen können – also etwa Schadenersatz oder Genugtuung fordern. Ein solcher Anspruch war im vorliegenden Fall nicht erkennbar, weshalb die Frau nicht berechtigt war, das Verfahren weiterzuziehen.

Die Frau hatte zudem beantragt, dass ihr die Gerichtskosten erlassen werden, weil sie nach eigenen Angaben nicht über genügend finanzielle Mittel verfüge. Dieses Gesuch lehnte die Einzelrichterin ebenfalls ab – zum einen, weil die Eingabe von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte, zum anderen, weil die Frau ihre finanzielle Lage trotz Aufforderung nicht ausreichend belegt hatte.

Die Frau muss nun die Gerichtskosten von 500 Franken selbst tragen. Auch ihre Anträge auf vorsorgliche Massnahmen wurden mit dem Entscheid hinfällig.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_424/2026

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